Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Klimapaket

Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Klimapaket

Berlin (epd). Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am Mittwoch in Berlin abschließend auf einen Kompromiss zum Klimapakt verständigt. Damit können die Änderungen im Steuerrecht, die vom Bundesrat zunächst aufgehalten worden waren, am Donnerstag im Bundestag und am Freitag vom Bundesrat verabschiedet werden.

Für Steuerausfälle durch das Klimapaket sollen die Bundesländer vom Bund zunächst bis 2024 mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Die Länder hatten kritisiert, dass sie auf Steuern verzichten müssten, während der Bund zusätzliche Einnahmen aus der CO2-Bepreisung habe.

Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird ergänzt dadurch, dass auch Kosten für Energieberater steuerlich abgesetzt werden können.

In der Nacht zum Montag hatten sich Vertreter von Bund und Ländern bereits auf einen deutlich höheren CO2-Preis geeinigt. Die Bundesregierung soll dazu einen Gesetzentwurf bis zum Frühjahr 2020 einbringen. Der CO2-Preis soll im Januar 2021 mit 25 Euro pro Tonne starten und für die Bereiche Gebäude und Verkehr gelten. Bislang waren zu Beginn des Handels von Verschmutzungszertifikaten lediglich zehn Euro pro Tonne CO2 vorgesehen. Im Jahr 2022 soll der CO2-Preis 30 Euro betragen, ein Jahr später 35 Euro, 2024 wiederum 45 Euro und 2025 schließlich 55 Euro.

2026 soll ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt werden. Die CO2-Bepreisung wird von da an über den regulären Handel geregelt, bei dem eine maximale Emissionsmenge gilt, die von Jahr zu Jahr reduziert wird.

Im Gegenzug zum CO2-Preis soll es für die Bürger Entlastungen über den Strompreis und über die Pendlerpauschale geben. Dafür soll die EEG-Umlage gesenkt werden, über die Stromkunden den Ausbau der Erneuerbaren Energien mitfinanzieren. Die Pendlerpauschale soll von 2021 an bis 2023 um fünf Cent und danach befristet bis 2026 um weitere drei Cent ab dem 21. Kilometer erhöht werden. Für Geringverdiener, die davon nicht profitieren, wird eine Mobilitätsprämie eingeführt.

epd mey/bm mih