Schlosskirche Wittenberg: Touristen müssen künftig zahlen

Zwei Euro soll der Besuch der Wittenberger Schlosskirche kosten.
© epd-bild/Steffen Schellhorn
In Zukunft zahlt der Besucher 2 Euro Eintritt für den Besuch der Wittenberger Schlosskirche, außer er kommt zum Gebet.
Schlosskirche Wittenberg: Touristen müssen künftig zahlen
Zwei Euro soll der Besuch der Wittenberger Schlosskirche, dem Ort des Thesenanschlags von Martin Luther, kosten. Auch andere evangelische Kirchen in Deutschland verlangen Eintritt. Der katholischen Kirche in Deutschland sind Eintrittsgelder fremd.

Wittenberg (epd). Der Besuch der Schlosskirche in Wittenberg kostet künftig zwei Euro Eintritt. Sie gehört zu den prominentesten evangelischen Kirchengebäuden Deutschlands. Martin Luther (1483-1546) schlug 1517 seine 95 Thesen gegen die Kirche und den Papst an die Tür der Schlosskirche und löste damit die Reformation aus. Vom 1. Dezember an müssen Touristen nun Eintritt zahlen, wenn sie das Schlosskirchenensemble aus Besucherzentrum und Schlosskirche im Residenzschloss Wittenberg sehen wollen, teilte Kustos und Geschäftsführer des Verwaltungsrates des Schlosskirchenensembles, Jörg Bielig, am Dienstag in der Lutherstadt mit.

Der Beitrag werde von allen Besuchern erhoben, die nicht mit einer gebuchten Führung die zum Unesco-Weltkulturerbe gehörende Schlosskirche besichtigen. Gottesdienste, kulturelle und kirchliche Veranstaltungen sind von der neuen Regelung ebenfalls ausgenommen. Grund für das Eintrittsgeld sind die laufenden Kosten für die Unterhaltung des Schlosskirchenensembles, die seit vergangenem Jahr im defizitären Bereich liegen.

Auch in diesem Jahr wird laut Bielig ein Minus erwartet. Der Eintritt in die Schlosskirche erfolgt außerhalb von Gottesdiensten und Veranstaltungen über das Besucherzentrum im ersten Obergeschoss des Schlosses. Bielig sagte: "Unsere bisherigen Einnahmequellen, Spenden, Führungen und Souvenirverkauf, reichen nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken, die wir für den ganzjährigen touristischen Betrieb einsetzen müssen."

Wer allerdings zum Gebet in die Schlosskirche kommen möchte, soll auch künftig keinen Eintritt bezahlen sollen. In Deutschland ist es bislang eher unüblich, Eintritt für Kirchengebäude zu verlangen. Der katholischen Kirche sind solche Eintrittsgelder fremd, wie eine Sprecherin der katholischen Deutschen Bischofskonferenz dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag sagte. Im katholischen Kirchenrecht gibt es die Vorgabe, dass Kirchen täglich wenigstens einige Stunden zum Gebet offenzuhalten sind.

Es gibt jedoch einige evangelische Kirchen, in denen Eintritt bezahlt werden muss. Im Berliner Dom zahlen Erwachsene sieben Euro, auch der Dom zu Meißen kostet Eintritt (4,50 Euro pro Person). Auch die Nikolaikirche in Stralsund und die Lübecker Marienkirche nehmen eine Erhaltungsgebühr.

Die Dresdner Frauenkirche hingegen ist frei zugänglich. "Der freie Eintritt ist der Stiftung Frauenkirche Dresden wichtig, weil die Frauenkirche als offener Begegnungsort erlebbar sein soll", sagte Frauenkirchenpfarrer und Geschäftsführer der Stiftung, Sebastian Feydt, am Dienstag dem epd. Doch die Stiftung sei auf Spenden angewiesen für den Unterhalt. Die Spendenbereitschaft der Menschen habe die Stiftung bislang in die Lage versetzt, den kostenfreien Zugang nicht infrage zu stellen.

Die Schlosskirche befindet sich seit 2016 im Eigentum der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). In der Schlosskirche befindet sich auch Luthers Grabstätte und das Grab des Reformators Philipp Melanchthon (1497-1560). Im Besucherzentrum ist unter anderem das rote Antependium, ein Altarbehang, zu sehen, das die dänische Königin Margrethe II. selbst gefertigt und zur Wiedereröffnung der Schlosskirche im Jahr 2016 überreicht hatte.

epd lob/hei fu