Psychische Störungen führen oft zu Erwerbsminderungsrente

Psychische Störungen führen oft zu Erwerbsminderungsrente
Bundesarbeitsministerium sieht verändertes «Hilfesuchverhalten»

Hannover, Berlin (epd). Psychische Störungen führen nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums in Deutschland zunehmend zum Bezug von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Im vergangenen Jahr waren bundesweit 71.319 Fälle, in denen erstmals eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, auf psychische Störungen zurückzuführen. Das entspricht einem Anteil von 42,9 Prozent. Die Zahlen gehen aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, die dem epd vorliegt. Zuerst hatte das "RedaktionsNetzwerk Deutschland" über die Anfrage berichtet.

In Berlin war der Anteil mit 51,1 Prozent so hoch wie nirgendwo sonst in Deutschland. In Hessen waren es 50,7 Prozent, in Hamburg 48,4 Prozent und in Bremen 45,9 Prozent. In Schleswig-Holstein lag die Quote bei 45,6 Prozent, in Niedersachsen bei 44,2 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern bei 44,9 Prozent. Nordrhein-Westfalen kam auf 44,1 Prozent, Brandenburg auf 39,0 Prozent. Am geringsten war der Anteil in Sachsen-Anhalt mit 34,9 Prozent.

Laut Arbeitsministerium führten im vergangenen Jahr besonders häufig Depressionen zur erstmaligen Zahlung einer Erwerbsminderungsrente. Dabei ging es in 21.455 Fällen um mehr oder weniger dauerhafte Depressionen und in 9.623 Fällen um eine vorübergehende Depression. In 6.206 Fällen führten psychosomatische Störungen zu einer neuen Erwerbsminderungsrente, in 5.361 Fällen waren es psychische Störungen durch Alkohol. Die Zahl der dauerhaften Depressionen stieg seit 2010 kontinuierlich an.

Insgesamt gab es in Deutschland 2018 rund 1,8 Millionen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Trotz des Hereinwachsens der geburtenstarken Jahrgänge ins Hauptrisikoalter für Erwerbsminderung sei die Zahl der Neufälle rückläufig, hieß es aus dem Arbeitsministerium. Als volle Erwerbsminderung gilt, wenn das Leistungsvermögen des Betroffenen weniger als drei Stunden Arbeit pro Tag beträgt.

Psychische Störungen seien seit Jahren "führende Bewilligungsdiagnosen" für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Es gebe ein verändertes "Hilfesuchverhalten" bei psychischen Erkrankungen, erläuterte das Ministerium. Ärztliche und psychotherapeutische Leistungsangebote würden frühzeitiger in Anspruch genommen. Dies erhöhe die Chancen auf eine sachgerechte Behandlung und trage dazu bei, chronische Verläufe zu vermindern.