Kabinett beschließt Entlastungen für unterhaltspflichtige Angehörige

Kabinett beschließt Entlastungen für unterhaltspflichtige Angehörige

Berlin (epd). Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen künftig in aller Regel nicht mehr herangezogen werden, wenn die Eltern Sozialhilfe bekommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wonach die Angehörigen erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr einen Teil der Soziahilfe für die Eltern zurückzahlen müssen. Mit dem Gesetz werden auch die Eltern volljähriger behinderter Kinder finanziell entlastet.

Wenn Pflegebedürftige Anspruch auf Sozialhilfe haben, können die Sozialämter einen Teil von den erwachsenen Kindern zurückfordern. Dabei werden ihnen Freibeträge gewährt, die sich nach ihrem Einkommen und der Lebenssituation richten. Künftig würden dann nur noch Spitzenverdiener Rückzahlungen leisten. Heil setzt mit dem Gesetzentwurf eine Vereinbarung von Union und SPD aus dem Koalitionsvertrag um.

Eltern von volljährigen Kindern mit einer Behinderung werden durch das geplante Gesetz von Pauschalbeträgen entlastet, die monatlich anfallen, wenn ihre Kinder Sozialhilfe oder Eingliederungshilfe beziehen. Mit dem Gesetz würden die Familien entlastet und die Solidargemeinschaft stärker in die Verantwortung genommen, heißt es in dem Gesetzentwurf.