Thüringen beschließt Paritätsgesetz

Thüringen beschließt Paritätsgesetz

Erfurt (epd). Nach Brandenburg hat nun auch Thüringen als zweites Bundesland ein Paritätsgesetz beschlossen. Der Landtag stimmte am Freitag in Erfurt mehrheitlich für den Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Regierungskoalition, der eine verbindliche Quotierung auf den Landeslisten der Parteien vorsieht. Damit sollen die Wahllisten bei Landtagswahlen künftig zur Hälfte mit Frauen und zur Hälfte mit Männern besetzt sein. Die Oppositionsfraktionen von CDU und AfD stimmten gegen den Entwurf. Sie kritisierten unter anderem massive Eingriffe in das Wahlrecht und meldeten verfassungsrechtliche Bedenken an.

Das Gesetz sieht Änderungen im Thüringer Wahlgesetz vor. Dieses wird um eine Regelung ergänzt, wonach Landeslisten paritätisch und alternierend mit Männern und Frauen besetzt werden müssen, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Dorothea Marx. Personen, die im Personenstandsregister mit "divers" eingetragen sind, können unabhängig von der Reihenfolge der Listenplätze kandidieren. Die neue Regelung soll bei der Landtagswahl 2024 angewandt werden, erklärte Grünen-Fraktionschef Dirk Adams. Thüringen hat aktuell bundesweit den höchsten Frauenanteil in einem Landtag. Unter den 91 Parlamentariern sind aktuell 38 Frauen, das entspricht fast 42 Prozent.

In Brandenburg läuft aktuell noch eine Verfassungsbeschwerde gegen das im Januar beschlossene Gesetz.