Kaum Nachfrage nach Darlehen für Familienpflege

Pflege zu Hause
Foto: dpa/Daniel Reinhardt
Pflegende Familienmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf eine zehntägige Auszeit, sowie eine bis zu sechsmonatige Freistellung von der Arbeit.
Kaum Nachfrage nach Darlehen für Familienpflege
Pflegende Angehörige nehmen das staatliche Angebot eines zinslosen Darlehens als Ausgleich für ihren Verdienstausfall kaum in Anspruch.

Im vergangenen Jahr wurden bundesweit nur solcher 181 Darlehen bewilligt, wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Mittwoch) unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage berichtet. Hinzu kommen 311 laufende Verträge, die seit Einführung des Pflege-Darlehens 2015 geschlossen wurden.

Die Ausgaben des Bundes für die Pflegedarlehen lagen dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr nur bei 756.000 Euro. Im Haushalt seien aber 8,1 Millionen Euro veranschlagt gewesen. Der Bedarf müsste weitaus größer sein, weil nach Angaben des Statistischen Bundesamts etwa 1,4 Millionen Pflegebedürftige von ihren Angehörigen versorgt werden. Pflegende Familienmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf eine zehntägige Auszeit, in der die Pflegeversicherung ein Unterstützungsgeld zahlt, sowie eine bis zu sechsmonatige Freistellung von der Arbeit. Seit 2015 können sie zur Finanzierung dieser Pflegezeit ein zinsloses Darlehen beantragen.

"Die große Koalition muss sich eingestehen, dass dieses Pflege-Darlehen keine Wirkung entfaltet", sagte die Haushaltsexpertin der Grünen, Ekin Deligöz. "Man wollte gezielt Pflegenden helfen, hat sich aber für eine Spar-Variante entschieden, die gefloppt ist." Sie sprach sich stattdessen für die Einführung einer dreimonatigen Pflegzeit mit Lohnersatz aus.