Vollverschleierte Schülerin darf weiter am Unterricht teilnehmen

Vollverschleierte Schülerin darf weiter am Unterricht teilnehmen

Osnabrück, Hannover (epd). Eine Zehntklässlerin aus Belm bei Osnabrück darf vorerst weiter mit einem Gesichtsschleier am Unterricht teilnehmen. Obwohl das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem anderen Fall die Vollverschleierung untersagt hatte, will die Landesschulbehörde zunächst versuchen, die Oberschülerin durch Gespräche zum Verzicht auf den Niqab zu bewegen. In der Vergangenheit hätten die Verantwortlichen in Niedersachsen bereits in drei anderen Fällen durch Gespräche darauf hinwirken können, dass die Vollverschleierung abgelegt worden sei, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums am Freitag in Hannover.

Offene Kommunikation

Nach einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" kommt das Mädchen bereits seit dem Schuljahr 2013/2014 vollverschleiert zur Schule - der Niqab hält lediglich die Augen frei. Die Schule habe dies allerdings erst Ende August der Landesschulbehörde gemeldet, nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück sein Urteil zu der Abendgymnasiastin gefällt hatte. Die Schule und die Schulbehörde hatten in diesem Verfahren argumentiert, mit einem Niqab sei im Klassenraum keine offene Kommunikation mehr gewährleistet.

Bisherige Versuche, die Schülerin aus Belm und ihre Mutter zum Ablegen der Vollverschleierung zu bewegen, seien fehlgeschlagen, hieß es in dem Zeitungsbericht. Die Schule wollte sich am Freitag nicht zu dem Fall äußern.