Berlin (epd) Die Bundesregierung verspricht sich davon schnellere Verfahren für Asylbewerber aus diesen Ländern und die Möglichkeit, sie schneller in ihre Heimat zurückzuschicken. Der Bundesrat muss der Einstufung noch zustimmen, bevor sie inkraft treten kann.
Im Schnellverfahren behandelt
Asylanträge von Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten können in Schnellverfahren behandelt und in aller Regel als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt werden. Angesichts steigender Flüchtlingszahlen hatte der Gesetzgeber in den vergangenen zwei Jahren auch die sechs Balkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo und Serbien als sicher eingestuft.
Menschenrechtsorganisationen und Kirchen kritisieren die Einstufung grundsätzlich, weil sie daran zweifeln, dass Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern dann noch sorgfältig geprüft werden. Den nordafrikanischen Staaten Tunesien, Marokko und Algerien werfen sie systematische Menschenrechtsverletzungen vor. Folter, Verfolgung von Homosexuellen und mangelnder Schutz von Mädchen und Frauen vor Vergewaltigung seien dort an der Tagesordnung.