"Bild": Hartz-IV-Empfänger erhalten Kosten für Besuche bei Kindern

Foto: Getty Images/iStockphoto/KatarinaGondova
"Bild": Hartz-IV-Empfänger erhalten Kosten für Besuche bei Kindern
Hartz-IV-Empfänger bekommen vom Jobcenter ab sofort auch Fahrtkosten für den Pkw erstattet, wenn sie ihre beim geschiedenen Partner lebenden Kinder regelmäßig besuchen.
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Das berichtete die "Bild"-Zeitung am Montag unter Berufung auf eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit. Danach können die Hartz-IV-Empfänger nun 20 Cent pro Kilometer Fahrtstrecke für Besuche bei den getrennt lebenden Kindern erhalten, wenn sie mit dem eigenen Auto fahren.

Die Bundesagentur setze damit ein Urteil des Bundessozialgerichts (AZ: B 14 AS 30/13 R) um. Das hatte einem Hartz-IV-Empfänger aus Nordrhein-Westfalen die Erstattung der Fahrtkosten in diesen Fällen zugesprochen.