Kinderschutzbund: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Kinderschutzbund: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz
Der Kinderschutzbund hat sich erneut für eine Verankerung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz ausgesprochen.

Das sei nötig, um den Interessen der Minderjährigen in Gesellschaft, Politik und Verwaltung Vorrang zu gewähren, sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, Paula Honkanen-Schobert, am Donnerstag in Berlin. Ein solcher Vorstoß würde die Gesellschaft kinderfreundlicher machen.

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Eine Stärkung der Kinderrechte würde alle politischen Entscheidungen beeinflussen, erklärte Honkanen-Schobert anlässlich des 25. Jahrestags der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen am 20. November. Die Belange der Mädchen und Jungen würden etwa bei der Verkehrsplanung, im Städtebau oder auch bei der Regulierung von Schadstoffen im Vordergrund stehen. Zudem müsse die Bundesregierung mehr Geld zur Wahrung der Kinderrechte bereitstellen.

Laut einer Umfrage kennt nur jedes fünfte Kind in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Weniger als die Hälfte aller Kinder zwischen acht und 12 Jahren, wissen demnach überhaupt, welche Rechte sie haben. Für die Erhebung der Jacobs-Stiftung wurden 45.000 Kinder in 15 Ländern befragt.

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"Deutschland schneidet erschreckend schlecht ab", sagte die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderschutzbundes, Sabine Andresen. Kinder in Kolumbien, Polen und Norwegen wissen laut Studie am besten über ihre Rechte Bescheid. Am schlechtesten schneiden Südafrika, Südkorea und Großbritannien ab. Deutschland steht an 10. Stelle.

Andresen sieht hier vor allem die Schulen in der Pflicht. Sie müssten dafür sorgen, dass Möglichkeiten der Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche im Alltag gestärkt werden. Dazu müsse den Lehrern mehr Zeit abseits des Lehrplans eingeräumt werden.