Bonus-Streit: Banker scheitern auch in zweiter Instanz

Bonus-Streit: Banker scheitern auch in zweiter Instanz
Im Streit um Millionenboni für das Krisenjahr 2008 sind Ex-Investmentbanker der früheren Dresdner Bank vor Gericht auch in zweiter Instanz gescheitert.

Das Hessische Landesarbeitsgericht urteilte am Montag, angesichts der tiefroten Zahlen der Bank sei die Kürzung der Bonuszahlungen um 90 Prozent durch die Dresdner-Bank-Käuferin Commerzbank gerechtfertigt gewesen. Zudem seien die Zahlungen nicht verbindlich zugesagt worden.

In den 14 am Montag erneut verhandelten Fällen geht es laut Gericht um Summen von 29.000 bis 450.000 Euro - insgesamt um 2,37 Millionen Euro. Das Landesarbeitsgericht ließ gegen seine Entscheidung (Az.: 7 Sa 2082/09) Revision zu.

Die Kläger, zwei Frauen und zwölf Männer, begründen ihren Anspruch mit einem Schreiben vom 19. Dezember 2008. Darin wurde den Angestellten der Dresdner Kleinwort eine Bonushöhe genannt - allerdings als "vorläufig" bezeichnet. Zudem kündigte die Bank eine weitere Prüfung an.

Die Commerzbank hatte die Bonuszahlungen schließlich gekappt, nachdem ihr die katastrophalen Zahlen der im August 2008 gekauften Dresdner Bank vorlagen. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt im Oktober 2009 die Klagen der Banker dagegen abgewiesen.

Nun befand die 7. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts: Die Banker hätten "weder aufgrund des Wortlauts des Schreibens ... noch vor dem Hintergrund der Vorgeschichte ... davon ausgehen können, dass mit diesen Schreiben das letzte Wort über die Höhe der individuellen Boni gefallen" sei. Die drastische Kürzung der Zahlungen sei "aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Bank gerechtfertigt" gewesen.

dpa