Jawort unter Palmen: Romantik, die Arbeit macht

Jawort unter Palmen: Romantik, die Arbeit macht
Ob in Dubai, auf Mallorca oder in Las Vegas: Für viele hat es einen ganz besonderen Reiz, im Ausland zu heiraten, etwa wenn ein Partner ausländischen Ursprungs ist. Damit verbunden ist allerdings ein erheblicher organisatorischer Aufwand. Hier die wichtigsten Infos.
25.05.2010
Von Thomas Östreicher

Die Apo-Schönheit Uschi Obermeier heiratete einst in einer exotischen Zeremonie die Kiez-Größe Dieter Bockhorn, und noch heute gehört für einen Hollywood-Star, der etwas auf sich hält, ein außergewöhnlicher Ort zum Heiraten einfach dazu. Auch Normalbürger können sich den Traum vom Jawort unter Palmen vielerorts unbürokratisch erfüllen.

So genügt zum Beispiel in Las Vegas ein Reisepass - die dortige Hochzeitsbehörde ("Marriage Bureau") hat zudem 16 Stunden täglich geöffnet, eine Terminvereinbarung ist unnötig. Eine andere Frage ist es, ob eine Vermählung in Übersee auch zu Hause in Deutschland als rechtlich bindend anerkannt wird.

Die Antwort auf diese Frage sollte Monate vor dem großen Tag geklärt werden, denn eine einheitliche Regelung, wie die deutschen Standesämter mit Eheschließungen im Ausland umgehen, existiert nicht. Die Unterschiede von Land zu Land sind gravierend.

Gültig ist, was in Deutschland erlaubt ist

Wichtigste Voraussetzung: Eine im Ausland geschlossene Ehe ist nur dann in Deutschland gültig, wenn sie auch den deutschen rechtlichen Anforderungen genügt. Eine spirituelle Zeremonie in Goa allein beispielsweise entspricht unserer kirchlichen Trauung - sie ist hier wie dort rechtlich ohne Bedeutung.

Paragraf 11 des Bundesgesetzes über die Ehe sagt eindeutig: "Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat." Das verweist auch der ebenso alte wie beliebte Glaube, Kapitäne durften Trauungen vornehmen, ins Reich des Seemannsgarns, worauf in knappen Sätzen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hinweist.

Papiere, Papiere

Auch im Ausland muss also ein Standesbeamter seines Amtes walten. Darüber, welche Dokumente dafür nötig sind, informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen in Deutschland. Üblicherweise gehören dazu (jeweils von beiden Heiratswilligen vorzulegen):

  • Die Geburtsurkunde, ausgestellt vom Standesamt des Geburtsorts
  • Eine Aufenthalts- bzw. Meldebestätigung mit Informationen über Familienstand, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit, erhältlich beim Einwohnermeldeamt. manche Länder verlangen einen internationalen Auszug aus dem Melderegister.
  • Noch nicht Volljährige (in manchen Ländern sind das alle unter 21 Jahren), benötigen Sie eine notariell beglaubigte Einwilligung der Eltern und die "Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit". Die besorgt der Notar.
  • Wer schon einmal verheiratet war, braucht entweder eine Heiratsurkunde mit Vermerk der Eheauflösung vom Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wurde, oder das Familienbuch mit einer vergleichbaren Bestätigung vom Standesamt am Wohnort.
  • Witwen und Witwer müssen die Sterbeurkunde des bzw. der Verstorbenen vorlegen, die das Einwohnermeldeamt ausstellt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat.
  • Berufsnachweis
  • In manchen Ländern benötigt man zusätzlich zu den Dokumenten jeweils auch eine amtlich beglaubigte englische Übersetzung.

Für die anschließend nötige Registrierung beim heimischen Standesamt sind die ausländischen Heiratsdokumente nebst behördlicher Unterschriftsbeglaubigung und Echtheitsbestätigung nötig. Diese "Apostille" stellen auch die deutschen Konsulate im Ausland aus. Beglaubigungen von ausländischen Heiratsurkunden müssen unbedingt vor Ort ausgestellt werden - im Nachhinein von Deutschland aus sind sie kaum zu bekommen.

Zuletzt: Familienbuch und Lohnsteuerkarte

Erst nach alldem legt das deutsche Standesamt ein Familienbuch an. Mitunter muss allerdings der Familienname geändert werden, falls er in Deutschland behördlicherseits nicht akzeptiert wird. Nach der Registrierung seitens des Einwohnermeldeamts und der Neuausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Ehe hier zu Lande aktenkundig.

Eine im Ausland geschlossene und in manchen Ländern mögliche gleichgeschlechtliche Ehe wird in Deutschland unter denselben Bedingungen anerkannt, erhält laut Einführungsgesetz zum BGB allerdings nur den Status der bei uns 2001 eingeführten eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Und wie ist das nun mit Las Vegas und der beliebten Blitz-Heirat dort? Für die Ausstellung geänderter Papiere braucht es nur zweierlei Beglaubigungen, aber gültig ist das dort gegebene Jawort weltweit. Schillers Rat "drum prüfe, wer sich ewig bindet" gilt erst recht in Nevada: Selbst für die Familie von Britney Spears war es 2004 nicht einfach (und schon gar nicht billig), die im Vollrausch geschlossene Ehe der Popsängerin zwei Tage später wieder annullieren zu lassen …


Thomas Östreicher ist freier Journalist in Hamburg und Frankfurt.