München (epd). Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss bis mindestens 2035 in Haft bleiben. Gegen den Beschluss des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München über die Mindestverbüßungsdauer sei kein Rechtsmittel eingelegt worden, teilte das Gericht am Freitag mit. Verteidigung wie auch Bundesanwaltschaft hätten Beschwerde am Bundesgerichtshof einlegen können. Der Beschluss ist damit rechtskräftig.
Der Strafsenat hat die Mindestverbüßungsdauer für Zschäpe auf 24 Jahre bestimmt. Zugleich lehnte er es ab, die weitere Vollstreckung des Urteils zur Bewährung auszusetzen. Zschäpe, die sich ab 2011 in Untersuchungshaft befand, war 2018 im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München wegen zehnfachen Mordes und anderer Straftaten als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Zehn Morde in sieben Jahren
Nach Ablauf von 15 Haftjahren muss das Gericht überprüfen, ob der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Fall der NSU-Terroristin entschied der Senat, dass dies angesichts der Schwere der Schuld der Verurteilten nicht in Betracht komme. Erst nach der Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren sei die Frage einer „positiven Kriminalprognose“ relevant.
Die Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) begann am 9. September 2000 mit dem Mord an dem Nürnberger Blumenhändler Enver Simsek. Bis 2007 tötete das NSU-Kerntrio insgesamt zehn Menschen. Neun der Opfer hatten einen Migrationshintergrund, ein Opfer war eine Polizistin. Jahrelang lebten die Mitglieder der Terrorzelle bis 2011 in Chemnitz und Zwickau weitgehend unbehelligt im Untergrund.
Neben Beate Zschäpe gehörten dem NSU-Trio die Thüringer Rechtsextremisten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt an. Böhnhardt und Mundlos töteten sich im November 2011 in Eisenach nach einem Banküberfall auf der Flucht vor der Polizei selbst.




