Nürnberg (epd). Im Fall eines aus der Türkei geflohenen Paares, dessen Baby vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem Bescheid die Abschiebung ohne seine Eltern angedroht worden war, weist die Behörde Kritik an ihrem Vorgehen zurück. Es wäre ohnehin noch Aufgabe der örtlichen Ausländerbehörde gewesen, konkrete Abschiebehindernisse zu prüfen, teilte ein Sprecher am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit: „Die Abschiebung eines drei Monate alten Kindes ohne seine Eltern kommt erkennbar nicht in Betracht.“ Das Bundesamt sieht keinen Fehler darin, bei Abschiebungen auch engste Familienangehörige voneinander zu trennen.
In dem Fall des drei Monate alten Mädchens hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Bescheid des Bundesamtes vorerst ausgesetzt, bis über eine Klage der Eltern gegen ihren negativen Asylbescheid entschieden ist (AZ: 7 L 2405/26.WI. A). Für das in Deutschland geborene Kind mussten die Eltern einen separaten Asylantrag stellen. Über diesen wurde nach einem neuen Eilverfahren entschieden, in dem eine Klage keinen vorläufigen Abschiebeschutz mehr bietet.
Heftige Kritik an Bescheid
Das Gericht hatte dem Bundesamt in ungewöhnlich scharfer Form vorgeworfen, es ignoriere die herrschende Rechtsprechung. Das Kind hätte automatisch so lange in Deutschland bleiben dürfen, wie das Verfahren der Eltern andauere.
Das Bundesamt äußerte sich unbeeindruckt: „Die Rechtsauslegung des VG Wiesbaden - und anderer Verwaltungsgerichte - , dass eine Abschiebungsandrohung grundsätzlich nicht erlassen werden darf, wenn Familienangehörige sich lediglich gestattet in Deutschland aufhalten, teilt das Bundesamt derzeit nicht.“ Es gebe auch keine einheitliche Rechtsprechung zu der Frage. Das Bundesamt sei interessiert, eine „höchstrichterliche Klärung“ herbeizuführen.




