Münster (epd). Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Heiner Wilmer, fordert die Anerkennung von geistlichem Missbrauch als eigenständige Form von Gewalt im Kirchenrecht. Er wolle sich im Vatikan für eine Strafbarkeit von geistlichem Missbrauch einsetzen, sagte der Bischof von Münster am Montag in Münster. Forscher der dortigen Universität hatten Ende September eine Pilotstudie zu geistig-spirituellem Missbrauch in der katholischen Kirche vorgestellt.
Geistlicher Missbrauch kann demnach zwar als Vorstufe für sexualisierte Gewalt fungieren, stellt jedoch eine eigenständige Form psychischer und emotionaler Gewalt dar. Die Bischofskonferenz hatte dazu 2023 eine Arbeitshilfe im Umgang mit dem Phänomen veröffentlicht. Das Forscherteam der Uni Münster hatte geistlich-spirituellen Missbrauch in zwei Geistlichen Gemeinschaften untersucht, in denen Mitglieder in sektenähnlicher Weise über Jahre hinweg manipuliert, indoktriniert und unter Druck gesetzt worden seien, darunter auch Kinder und Jugendliche. Der Studie zufolge haben die Leitungen der zuständigen Bistümer in Münster und Osnabrück Hinweise zu lange nicht ernst genommen und Betroffene nicht geschützt.
Anlaufstelle „Gegen Gewalt in Kirche“
Wilmer räumte am Montag Fehler seiner Kirche ein und versprach, sich dafür einzusetzen, dass in seinem Bistum niemand im Namen des Glaubens manipuliert, abhängig gemacht oder in Gewissen und Freiheit verletzt werde. Die Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles, verwies auf die Anlaufstelle „Gegen Gewalt in Kirche“, die geistlichen Missbrauch ebenfalls als eigenständige Form des Machtmissbrauchs ansehe und wo sich Betroffene melden können.
Im Fokus des 2023 begonnenen Forschungsprojekts „Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften“ standen die kirchenrechtlich nie anerkannte „Christusgemeinschaft“ und die Geistliche Gemeinschaft „Totus Tuus Neuevangelisierung“.



