In einem frühzeitigen Dialog hätte gemeinsam besprochen werden können, welches konkrete Ziel das neue Angebot verfolge – und welchen zusätzlichen Mehrwert es für Verbraucher:innen schaffe, heißt es in der Erklärung des Verbandes anlässlich der kirchlichen Gründung des Bestattungsinstitutes in Heidelberg.
So aber gäbe es noch Fragen, die zu klären seien. "Welche Qualifikationsstandards gelten? Wie wird die freie Wahl der Verbraucher:innen transparent kommuniziert? Unter welchen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen tritt das Unternehmen am Markt auf? Und welchen zusätzlichen Nutzen bietet das Modell den Menschen in Heidelberg?"
So sei es im Sinne des Verbraucherschutzes wichtig, klar zu kommunizieren, dass eine kirchliche Bestattung nicht an einen bestimmten Bestatter gebunden sei. Die Bezeichnung als "kirchliches Bestattungsinstitut" dürfe bei Angehörigen nicht den Eindruck entstehen lassen, dass eine kirchliche Bestattung oder Trauerfeier die Beauftragung dieses Unternehmens voraussetze.
Faire Wettbewerbsbedingungen einhalten
Wirtschaftlich betrachtet könnten sich aufgrund der Struktur und des gemeinnützigen Zwecks bei einem als gGmbH organisierten Unternehmen andere wirtschaftliche Voraussetzungen ergeben. Inwiefern das den freien Wettbewerb zwischen Bestattungsunternehmen berühre, sei, so erklärt der Verband, gegebenenfalls rechtlich zu klären.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter stehe für einen konstruktiven Austausch mit den Verantwortlichen in Heidelberg und den Kirchen bereit, heißt es weiter. Der Verband betont das seit Langem bestehende partnerschaftliche Verhältnis zwischen Kirchen und Bestatterhandwerk: "Wer Verstorbene versorgt, Angehörige in einer Ausnahmesituation berät und begleitet und Bestattungen organisiert, übernimmt eine besondere menschliche und fachliche Verantwortung. Handwerkliche Qualifikation und menschliche Eignung sind zur Ausübung des Berufs unabdingbar."
Der Bundesverband setze sich deshalb zeit seines Bestehens für verbindliche Standards in Aus- und Fortbildung ein, denen Verbraucher:innen vertrauen könnten. "Kirchliche Stellen könnten Menschen in einem Trauerfall und in der Nachsorge seelsorgerisch begleiten und unterstützen, während die fachlichen und handwerklichen Aufgaben von qualifizierten Bestatter:innen übernommen würden."
Die nun entstandene Diskussion solle nicht als Konflikt zwischen Kirche und Bestatterhandwerk verstanden werden. "Beide Seiten verbindet eine besondere Verantwortung gegenüber Verstorbenen und ihren Angehörigen." Ziel müsse daher eine Lösung sein, die fachliche Qualität, Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb gewährleistet und dabei die bewährte Zusammenarbeit zwischen Kirche und Bestatterhandwerk berücksichtigt.




