Nils und Jessica stehen dicht beieinander. "Du hast doch gesagt, dass du mich liebst", flüstert Nils. "Dass du mir vertraust. Dass du alles für mich tun würdest - alles." Mehrfach fordert er das Mädchen auf, es ihm erneut zu sagen. Und Jessica tut es: "Ich liebe dich", säuselt sie. Was Jessica nicht weiß: Nils ist ein Loverboy, der aus ihr eine Prostituierte machen will.
Es ist eine Szene aus dem "Schimanski"-Kriminalfilm "Loverboy". Doch die Realität läuft ähnlich ab. Loverboys seien Männer, "die gezielt eine Liebesbeziehung zu einem minderjährigen Mädchen oder einer jungen Frau eingehen, mit dem Ziel, sie in die Prostitution zu zwingen", informiert die Diakonie Hamburg. Nach den Erfahrungen der Hamburger Diakonie-Beratungsstelle "FairLove" ist im Schnitt etwa ein Mädchen pro Schulklasse gefährdet, Opfer eines Loverboys zu werden.
Wie perfide Täter vorgehen, erläutert "FairLove"-Projektleiterin Anne, die ihren Nachnamen zum persönlichen Schutz nicht nennt: "Zu ihrer Taktik gehört es, teure Geschenke und Komplimente zu machen und das Mädchen von Freundinnen und Familie zu isolieren. Irgendwann kommt der 'Bruch' und sie täuschen beispielsweise eine finanzielle Notsituation vor und bitten das Mädchen um Hilfe. Die vermeintlich einzige Lösung ist, dass das Mädchen sich prostituiert."
Beim Sex gefilmt
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes informiert online über das Vorgehen von Loverboys. Dort heißt es, häufig würden die Opfer beim Sex gefilmt. Die Aufnahmen dienten dazu, die Betroffenen zu erpressen, wodurch sie immer tiefer in die Prostitution abglitten.
Anne spricht von "gezielter Manipulation" der Opfer, "teilweise unter Zuhilfenahme von Drogen sowie psychischer und physischer Gewalt". So schafften es die Täter, dass das Mädchen tut, was sie verlangen. Sie betont: "Diese gezielte Manipulation ist eine Form von innerstaatlichem Menschenhandel und strafbar in Deutschland." Selten zeigten Betroffene die Taten an, die Dunkelziffer sei sehr hoch.
Die Diakonie Hamburg erklärt zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am Sonntag, dass Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung kein Randproblem sei. Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) bestätigen das: Laut "Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung" wurden im Berichtsjahr 2025 insgesamt 391 Ermittlungsverfahren im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen - 7,4 Prozent mehr als im Vorjahr (364) und ein neuer Höchststand innerhalb der zurückliegenden zehn Jahre. Die Zahl der ermittelten Opfer betrug 574. Davon wurden 91 Opfer (15,9 Prozent) durch die Loverboy-Methode in die Prostitution gebracht.
Auch beim Beratungs- und Präventionsprojekt "FairLove" sind die Beratungszahlen gestiegen: 284 Beratungen im Jahr 2024 stehen 487 im Jahr 2025 gegenüber - ein Zuwachs um 71,5 Prozent. Die Klientinnen von "FairLove" seien zwischen 12 und 21 Jahre alt und kämen aus allen gesellschaftlichen Schichten. Sie würden häufig in sozialen Netzwerken, Bars oder Clubs von den Tätern angesprochen.
Hilfe suchen und Anzeige erstatten
Das BKA rät Betroffenen der Loverboy-Methode, Hilfe bei Beratungsstellen zu suchen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Unterstützung erhielten sie etwa beim Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (Rufnummer 116 016) oder beim Opfertelefon des Weißen Rings (Rufnummer 116 006), schreibt das BKA auf seiner Webseite zur Aufklärungskampagne "FakeLove" über Menschenhandel mittels Loverboys. Bei einer akuten Bedrohung sollten Betroffene den Notruf 110 wählen.
"FairLove"-Leiterin Anne sieht auch Erziehungsberechtigte in der Pflicht, mit ihrem Nachwuchs über Themen wie Selbstbewusstsein, Beziehungen und Grenzen zu sprechen. "Wann genau der richtige Zeitpunkt dafür ist, müssen Erziehungsberechtigte individuell mit ihrem Kind entscheiden." Aus Erfahrung empfehle sie, ab einem Alter von etwa zwölf Jahren in altersgerechter Weise damit zu beginnen.
Die Diakonie Hamburg fordert verpflichtende Schulungen für Fachkräfte in Jugendämtern, Schulen, Polizei und Unterkünften. Auch müsse es mehr aufsuchende Beratung in Prostitutionsstätten und digitalen Räumen sowie Schutzwohnungen für - vor allem minderjährige - Betroffene geben. Des Weiteren fordert die Diakonie eine verbindliche Kooperationsstruktur zwischen Behörden und Fachberatungsstellen mit Verfahren zur Identifizierung und Weiterleitung von Betroffenen. Und es müsse eine Anlaufstelle bei der Polizei für minderjährige Betroffene geben.




