Bischöfe: Geistlicher Missbrauch muss kirchenrechtlich strafbar sein

Bischöfe: Geistlicher Missbrauch muss kirchenrechtlich strafbar sein
Forscher der Universität Münster hatten eine Pilotstudie zu geistlich-spirituellem Missbrauch in der katholischen Kirche vorgelegt. Die Bischöfe der betroffenen Bistümer haben nun reagiert. Sie wollen eine Änderung des Kirchenrechts.
05.10.2026
epd
Von Thomas Krüger (epd)

Münster (epd). Die Bischöfe von Münster und Osnabrück, Heiner Wilmer und Dominicus Meier, fordern die Verankerung geistlichen Missbrauchs als Straftatbestand im Kirchenrecht. Sie wollten sich im Vatikan dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben weiter vorangebracht wird, erklärten die beiden katholischen Bischöfe am Montag in Münster. Forscher der Universität Münster hatten Ende September eine Pilotstudie zu geistig-spirituellem Missbrauch in der katholischen Kirche vorgestellt.

Geistlicher Missbrauch kann demnach zwar als Vorstufe für sexualisierte Gewalt fungieren, stellt jedoch eine eigenständige Form psychischer und emotionaler Gewalt dar. Das Forscherteam der Uni Münster hatte geistlich-spirituellen Missbrauch in zwei Geistlichen Gemeinschaften untersucht, in denen Mitglieder in sektenähnlicher Weise über Jahre hinweg manipuliert, indoktriniert und unter Druck gesetzt worden seien, darunter auch Kinder und Jugendliche.

Studie lief seit 2023

Der Studie zufolge haben die Leitungen der zuständigen Bistümer in Münster und Osnabrück Hinweise dazu lange nicht ernst genommen und Betroffene nicht geschützt. Die beiden Bistümer hatten die 2023 begonnene Studie gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz und der Ordensgemeinschaft der Thuiner Franziskanerinnen in Auftrag gegeben.

Wilmer, der zugleich Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist, will sich nach eigenen Worten „mit aller Kraft dafür einsetzen“, dass in seinem Bistum niemand „im Namen des Glaubens manipuliert, abhängig gemacht oder in Gewissen und Freiheit verletzt wird“. Die Geistlichen Gemeinschaften müssten noch stärker als bisher in die Pastoral der Diözese eingebunden werden: „Sie dürfen kein komplettes Eigenleben führen.“ Die Gemeinschaften dürften aber auch nicht „unter Generalverdacht“ gestellt werden, mahnte er.

Betroffene wurden zu wenig gehört und unterstützt

Der Osnabrücker Bischof Meier räumte ein, dass Betroffene geistlichen Missbrauchs lange zu wenig gehört und unterstützt worden seien, wenn sie sich an die Bistumsleitung gewandt hätten. Sein Vorgänger, Bischof Franz-Josef Bode bedauere, „nicht früher die Reißleine gezogen zu haben“, berichtete Meier. 2019 habe Bode dann den Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch initiiert. Seit drei Jahren gebe es einen Ombudsmann für Betroffene, 2025 seien spezielle Schulungen zur Prävention von geistlichem Missbrauch gestartet.

Neben der im Bistum Münster 2007 erst zugelassenen und 2021 vom damaligen Bischof Felix Genn wieder aufgelösten Geistlichen Gemeinschaft „Totus Tuus Neuevangelisierung“ stand die vor allem im Nachbarbistum Osnabrück aktive „Christusgemeinschaft“ im Fokus der Studie. Diese Vereinigung war den Angaben zufolge nie offiziell anerkannt.

Die Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles, verwies auf die deutschlandweite katholische Anlaufstelle „Gegen Gewalt in Kirche“, die geistlichen Missbrauch ebenfalls als eigenständige Form des Machtmissbrauchs ansehe und bei der sich jährlich zwischen 70 und 100 Betroffene meldeten. Eine intensive Prüfung der Studienergebnisse werde in einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Mainzer Bischofs Peter Kohlgraf erfolgen.