Haftstrafe für Maja T. verkürzt: Rücküberstellung eingeleitet

Haftstrafe für Maja T. verkürzt: Rücküberstellung eingeleitet
Maja T. war im Jahr 2024 rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert worden. Nun wurde ihre Strafe leicht verringert und der Weg für die Rücküberstellung nach Deutschland geebnet.

Berlin (epd). Die Haftstrafe der in Budapest einsitzenden, mutmaßlichen Linksextremistin Maja T. ist nach Darstellung ihres Anwalts von acht auf sieben Jahre reduziert worden. Maja T. werde von dem Budapester Gericht nur noch als Gehilfin, nicht als Mittäterin eingestuft, sagte ihr Berliner Anwalt Sven Richwin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch. Zudem sei anschließend in einer nicht öffentlichen Anhörung unmittelbar das Rücküberstellungsverfahren nach Deutschland eingeleitet worden. Der Beschluss gehe nun an die deutschen Behörden, die noch zustimmen müssen.

Zuständig wäre die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Gera. In deren Zuständigkeitsbereich liegt der letzte deutsche Wohnsitz der non-binären Person. Das Verfahren dürfte laut Richwin aber einige Wochen bis Monate dauern. Der Anwalt sagte, eine vollständige Aufhebung des Urteils wäre „juristisch angemessener gewesen“. Dann hätte T. allerdings weiter in ungarischer Haft verbleiben müssen. Die Rücküberstellung sei „angesichts der Haftbedingungen immer unser vorrangiges Ziel“ gewesen.

Isolationshaft und Hungerstreik

Maja T. soll rund um den rechtsextremen „Tag der Ehre“ im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Mitstreitern mehrere Personen in Budapest angegriffen haben. T. war in Deutschland festgenommen und im Juni 2024 rechtswidrig nach Ungarn überstellt worden.

Die non-binäre Person war im Sommer 2025 aufgrund ihrer Isolationshaft für mehrere Wochen in den Hungerstreik getreten. Die Budapester Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 24 Jahre Haft gefordert. Der Prozess und das Urteil zu Zeiten der rechten Orban-Regierung stießen in Deutschland auf viel Kritik.