Rentengesetz: Beiträge sinken

Rentengesetz: Beiträge sinken
Laut dem neuen Gesetzesentwurf soll der Rentenbeitrag sinken und die Zuschussrente für Geringverdiener sowie die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige eingeführt werden.

Der Rentenbeitrag soll im kommenden Jahr von 19,6 auf 19 Prozent des Bruttolohns sinken. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Rente hervor, den Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Mittwoch in Berlin in die Ressortabstimmung gegeben hat. Das bedeutet eine Entlastung von jeweils 2,7 Milliarden Euro für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Mit dem Gesetz sollen auch eine Zuschussrente für Geringverdiener und die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige eingeführt werden. Verbesserungen sind zudem bei der Erwerbsminderungsrente, bei Reha-Leistungen und für Kombi-Rentner geplant, die zur Rente hinzuverdienen.

Niedrige Beiträge sichern Arbeitsplätze

Von der Leyen erklärte, niedrigere Beiträge trügen dazu bei, Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern, die wiederum die Renten der älteren Generation finanzierten. Es müsse aber auch die Altersarmut bekämpft werden. Sonst verliere das Rentensystem an Akzeptanz. Es sei ein Gebot der Gerechtigkeit, dass Frauen, die neben ihrem Beruf Angehörige pflegen und Kinder erziehen, künftig ihre eigene Rente bekämen und nicht in die Grundsicherung abrutschten.

Die Senkung des Beitrags war erwartet worden, weil die Rücklagen der Rentenversicherung die gesetzlich vorgeschriebenen Reserven wegen der guten Konjunktur deutlich übersteigen. Dem Gesetz zufolge muss dann der Beitrag sinken. Mit der Zuschussrente sollen kleine Renten auf bis zu 850 Euro im Monat aufgestockt werden, sofern die Arbeitnehmer auch privat vorgesorgt und lange genug in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Von den Regelungen profitieren Frauen in Teilzeitjobs mit Kindererziehungs- und Pflegezeiten voraussichtlich am stärksten.

Die Versicherungspflicht für Selbstständige ist umstritten, weil sich viele Kleinunternehmer die Beiträge nicht leisten können. Über 50-Jährige werden von der Pflicht ausgenommen Für 30- bis 50-Jährige gibt es Ausnahmen, ebenso in der Gründungsphase eines Unternehmens.