Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Sterbehilfe

Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Sterbehilfe
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin das Gesetz zur Strafbarkeit der Sterbehilfe auf den Weg gebracht.

Der Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht vor, die gewerbliche Hilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen. Wer mit Beihilfe zum Selbstmord Geld verdient, müsste demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen.

###mehr-artikel### Angehörige, Freunde oder andere nahestehende Menschen sollen sich dagegen nicht strafbar machen, wenn sie Sterbehilfe leisten. Dies könnten auch Ärzte oder Pflegekräfte sein, wenn sie so ein enges Verhältnis zum Sterbewilligen haben wie ein Familienangehöriger. Der Entwurf von Leutheusser-Schnarrenberger war in den vergangenen Wochen bei Kirchenvertretern, Politikern der CDU und CSU, Patientenorganisationen und Ärzten auf Kritik gestoßen.

Die Justizministerin hat den Gesetzestext unverändert dem Kabinett vorgelegt. Sie argumentiert, es werde nichts erlaubt, was heute strafbar sei. Auch für Ärzte ändere sich nichts an der Rechtslage. Die Ärzteschaft hatte gewarnt, der Gesetzentwurf enthalte ein Schlupfloch, das die Beteiligung von Medizinern an einer Selbsttötung ermögliche. In ihren Standesregeln haben sich die Ärzte verpflichtet, sich nicht an der Vorbereitung oder Durchführung von Suiziden zu beteiligen.