Freispruch: Ottfried Fischer-Interview war keine Nötigung

Freispruch: Ottfried Fischer-Interview war keine Nötigung
Im Berufungsprozess um das Sex-Video von Schauspieler Ottfried Fischer hat das Landgericht München am Montag den angeklagten ehemaligen "Bild"-Reporter freigesprochen. Die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich sah den Tatvorwurf der Nötigung und "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen" als nicht erfüllt an.

"Wir sind der Meinung, dass der Angeklagte aus rechtlichen Gründen freigesprochen werden muss", sagte die Vorsitzende zum Abschluss des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Revision an. Dem schloss sich auch Fischer ("Der Bulle von Tölz") als Nebenkläger an. "Ich bin zuversichtlich, dass die nächste Instanz zu einem guten Ergebnis gelangen wird", sagte der Schauspieler. "Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen."

Der Reporter war in zweiter Instanz angeklagt, den Schauspieler mit dem Hinweis auf den Besitz eines Sex-Videos zu einem Interview genötigt zu haben. Das heimlich gedrehte Video zeigt Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten. Vor dem Amtsgericht war der Angeklagte 2010 noch zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hatten er und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Der Journalist streitet ab, Fischer zum Interview genötigt zu haben.

Erwähnen des Videos war keine Nötigung

"Eine Nötigung sehen wir ganz klar nicht", sagte Hemmerich zur Begründung des Freispruchs im Landgericht. Das bloße Erwähnen des Bildmaterials stelle kein Gebrauchmachen im Sinne des Strafgesetzbuchs dar. "Herr Fischer ist mit Sicherheit das Opfer, aber nicht des Herrn S. - sondern der Umstände und vielleicht auch seiner Agentin", sagte die Richterin.

Die Agentin hatte das Interview zwischen Fischer und dem Reporter vermittelt. Der Journalist hatte das Video für ein sogenanntes Info-Honorar erhalten. Vor Gericht bestritt Fischers damalige Agentin, dass der Journalist Druck ausgeübt habe - Fischer entließ sie darauf. Für ihn sei damals klar gewesen, dass er nur wegen des Videos zum Interview bereit war.

Verteidiger Spyros Aroukatos äußerte sich am Montag zufrieden: "Das Urteil ist beeindruckend - und zwar für die Pressefreiheit." Auch die Axel Springer AG, die die Anwaltskosten für den Journalisten trägt, begrüßte das Urteil und sprach von einem "Sieg für die Recherchefreiheit der Presse". "Alles andere als ein umfassender Freispruch wäre eine sehr schlechte Nachricht für den Journalismus und unseren Berufsstand insgesamt gewesen", sagte "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann. 

dpa/epd