Hohe Heizkosten - wann der Staat Hilfe bietet

Geldscheine vor einen Heizkörper
epd-bild/Anke Bingel
Mit den kalten Monaten steigen die Heizkosten. Manche Menschen bringt die zusaetzliche Belastung angesichts hoher Energiepreise an finanzielle Grenzen.
Nicht im Winter frieren müssen
Hohe Heizkosten - wann der Staat Hilfe bietet
Mit den kalten Monaten steigen die Heizkosten. Manche Menschen bringt die zusätzliche Belastung angesichts hoher Energiepreise an finanzielle Grenzen. Experten erläutern, wo und auf welchem Wege es dann Unterstützung gibt.

Nicht nur, wer Sozialleistungen bezieht, hat einen Anspruch auf Hilfe vom Staat, wenn hohe Heizkosten anfallen. Die Verbraucherzentrale und der Sozialarbeiter Marco Spindler von der Diakonie in Einbeck geben Tipps und verraten, was mit Blick auf die Heizkostenabrechnung zu beachten ist.

Wer kann wann einen Heizkostenzuschuss bekommen?

Auch Menschen, die aufgrund ihres Einkommens sonst keine Sozialleistungen beziehen, können im Monat der Heizkostenabrechnung Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Bei hohen Energiepreisen haben also auch viele mit durchschnittlichem Gehalt oder durchschnittlicher Rente einen Anspruch.

Der Kirchenkreissozialarbeiter Marco Spindler vom Diakonischen Werk Leine-Solling erläutert, wer nur über ein niedriges Einkommen verfügt, das knapp über der Bedürftigkeitsgrenze liegt, kann Unterstützung beantragen, wenn eine Heizkostennachzahlung fällig ist oder Brennstoffe wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas gekauft werden müssen.

Wo und wie beantrage ich den Zuschuss, und was ist zu beachten?

Zuständig ist je nach Lebenslage das Jobcenter, an das sich Erwerbstätige und Erwerbsfähige wenden können, oder das Sozialamt. Spindler rät dazu, die Leistungen rechtzeitig zu beantragen, da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt. Wer Brennstoff beschaffen muss, sollte das Antragsverfahren am besten schon vor Beginn der Heizperiode einleiten.

Wenn die Abrechnung vorliegt und allerspätestens wenn die Zahlung fällig wird, muss der Antrag gestellt sein. Laut den Verbraucherzentralen ist es aber noch möglich, Leistungen zumindest in Form von Darlehen zu erhalten, wenn die Frist verpasst wurde und eine Strom- oder Gassperre droht.

Ein formloser Antrag genügt zunächst und sollte am besten auf dem Postweg eingereicht werden, sagt der Sozialarbeiter Spindler. Die zuständige Behörde schickt daraufhin das Antragsformular zu. Zwar stehen inzwischen auch online Antragswege zur Verfügung. Doch zur Prüfung des Anspruchs fordert die Behörde weitere Unterlagen an. Dazu gehören beispielsweise die Heizkostenabrechnung, der Mietvertrag, Einkommensnachweise und Kontoauszüge. Auch die Vermögensverhältnisse werden im Antragsverfahren überprüft.

Wie hoch darf das Einkommen sein?

Die Höhe des Einkommens, mit dem ein Anspruch besteht, ist laut den Verbraucherzentralen von mehreren Dingen abhängig. Dazu zählen die Anzahl der Personen in einem Haushalt, ob es einen Mehrbedarf gibt, etwa wegen Schwangerschaft oder als alleinerziehender Elternteil, wie hoch die Miete ist und wie hoch die Heizkostenrechnung.

Anspruch haben diejenigen, deren Einkommen und einsetzbares Vermögen den Gesamtbedarf nicht decken, denn dieser beinhaltet auch die Heizkosten. Maßgeblich ist der jeweilige Monat. Bei einer Heizkostennachzahlung oder Brennstoffbeschaffung kann in einem einzelnen Monat vorübergehend Bedürftigkeit eintreten, auch wenn sonst die Schwelle nicht erreicht wird, wie Spindler erläutert. Auch persönliche Umstände wie Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit werden bei der Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, wenn der Bedarf ermittelt wird.

Gibt es Hilfen, wenn ich im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebe?
Selbst genutztes Eigentum schließt Hilfe nicht aus: Ein selbst bewohntes, angemessen großes Eigenheim gehört in der Regel zum geschützten Vermögen, wie Spindler ausführt. Wie bei Mietwohnungen können auch hier Hilfen beantragt werden. In begründeten Einzelfällen kann die Hilfe zudem als Darlehen gewährt werden, um eine Notlage abzuwenden.

Wie gehe ich mit einer hohen Heizkostenrechnung um?

Spindler rät generell dazu, Abrechnungen über die Heizkosten nicht einfach ungeprüft hinzunehmen. Sie sollten mit Abrechnungen der Vorjahre verglichen werden. Stimmen die Wohnfläche, die Personenzahl und der Abrechnungszeitraum? Passen Zählerstände oder Ablesewerte zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch? Das sind nur einige Fragen, die der Sozialarbeiter aufzählt.

An den CO₂-Kosten müssen sich die Vermieterinnen und Vermieter beteiligen, auch darauf sollte geachtet werden. "Sie dürfen die Rechnungen und Verträge einsehen. Nutzen Sie dieses Recht", betont Spindler. "Ein Blick in den aktuellen Heizspiegel zeigt, ob Ihr Verbrauch ungewöhnlich hoch ist."

Wenn alles korrekt ist, ist es im Notfall vielleicht möglich, mit den Vermietern eine Ratenzahlung zu verabreden. Wer schon die Vorauszahlungen anpasst, ist vor hohen Nachzahlungen besser geschützt. Beratungsstelle zum Beispiele der Diakonie bieten Hilfen im Umgang mit den Behörden an, die in aller Regel kostenlos sind.