Berlin (epd). Das Bundesfamilienministerium hat seine Reformpläne für das Elterngeld umgekrempelt. Die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten soll erhalten bleiben, wie aus einem am Mittwoch bekannt gewordenen Papier des Bundesfamilienministeriums hervorgeht, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorlag. Im Sommer war eine Verkürzung auf 12 Monate angekündigt worden. Die aktuellen Pläne sehen auch Änderungen bei der Aufteilung der Monate auf die Elternteile und bei der Höhe der Zahlungen vor.
Dem Papier aus dem Ministerium zufolge sollen künftig für jeden Elternteil vier Elterngeldmonate reserviert sein. Die anderen sechs Monate können nach Belieben aufgeteilt werden. Bislang muss für die volle Bezugsdauer von 14 Monaten jeder Elternteil mindestens zwei Monate in Anspruch nehmen. Da in der Regel Mütter länger aus dem Job aussteigen, ist oft die Rede von zwei „Vätermonaten“. In dem Konzept vom Sommer waren mindestens drei Monate pro Elternteil vorgesehen.
Mal 80, mal 50 Prozent vom Netto
Elterngeld kann auch für beide Eltern gleichzeitig gezahlt werden. Bisher ist eine solche Überschneidung für höchstens einen Monat möglich. Künftig soll es keine Beschränkung mehr geben. Alleinerziehende sollen so wie bisher auch die vollen 14 Monate Elterngeld bekommen können.
Änderungen sind bei der Höhe geplant: Aktuell beträgt das Elterngeld in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes. Die neuen Pläne sehen vor, dass in den für einen Elternteil reservierten Monaten 80 Prozent gezahlt werden, in den anderen Monaten aber lediglich 50 Prozent. Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Das war bereits im Sommer so geplant. Es wäre die erste Erhöhung des Elterngelds seit der Einführung im Jahr 2007.
Lob vom DGB
Anders als bisher sollen zudem Weihnachtsgeld und weitere Zahlungen außerhalb des regulären Lohns bei der Berechnung des Nettoeinkommens vor der Geburt berücksichtigt werden. Dadurch kann das Elterngeld höher ausfallen. Erhalten bleibt außerdem die Möglichkeit des „ElterngeldPlus“. Es ist standardmäßig halb so hoch wie das Basiselterngeld und kann dafür doppelt so lange bezogen werden. Der jeweilige Elternteil kann währenddessen in Teilzeit arbeiten.
Lob für das neue Konzept kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Vizevorsitzende Elke Hannack erklärte, es sei „gut, dass die Familienministerin nun einlenkt“. Mit 14 statt 12 Monaten Elterngeld werde der Übergang in die Kita für junge Familien erleichtert. Die vier nicht übertragbaren Monate pro Elternteil könnten „ein echter Anreiz für eine fairere Aufteilung der Sorgearbeit sein“, fügte Hannack hinzu. Sie lobte auch die geplante Erhöhung, forderte aber zugleich einen „automatischen Inflationsausgleich“ für das Elterngeld.
Finanzielle Folgen noch unklar
Der neue Entwurf wurde laut dem Familienministerium am Mittwoch in die regierungsinterne Ressortabstimmung gegeben. Die im Sommer bekannt gewordenen Kürzungspläne hatten viel Kritik geerntet; das Ressort von Karin Prien (CDU) begründete sie damals mit Sparvorgaben. Was die neuen Pläne für den Bundeshaushalt bedeuten, blieb am Mittwoch offen.




