Kirche muss nicht für das Bergen von Knochen zahlen

Kirche muss nicht für das Bergen von Knochen zahlen
Im rheinland-pfälzischen Kirf herrscht dicke Luft zwischen katholischer Kirche und einem örtlichen Bestattungsunternehmen: Sie streiten um die Kosten für das Bergen zahlreicher menschlicher Gebeine.

Saarburg (epd). Ein rheinland-pfälzisches Bestattungsunternehmen, das zahlreiche menschliche Knochen von einem Privatgrundgrundstück geborgen hatte, bleibt vorerst auf den Kosten dafür sitzen. Wie das Amtsgericht Saarburg am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte, wurde eine Klage gegen einen örtlichen katholischen Priester und dessen Gemeinde abgewiesen (AZ: 5b C 96/26). Der Umstand, dass das Gelände einst der katholischen Kirche gehörte, führe nicht dazu, dass die Kirche zahlen müsse. Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) über den ungewöhnlichen Rechtsstreit berichtet.

In der Ortschaft Kirf im Landkreis Trier-Saarburg hatte die Kirche das ehemalige Pfarrhaus an einen Privatmann verkauft, der bei Bauarbeiten auf dem Grundstück auf eine große Zahl menschlicher Gebeine stieß. Diese stammten von einem früheren Friedhof. Nachdem der neue Eigentümer den Ortsbürgermeister verständigt hatte, kontaktierte dieser den örtlichen Priester. Dieser rief wiederum das Bestattungsunternehmen an und bat darum, sich um die Angelegenheit zu kümmern.

6.600 Euro für Überführung der Gebeine

Mitarbeiter der Firma bargen daraufhin die Gebeine von mehr als 200 Menschen, sammelten sie in vier Särgen und überführten diese in eine Leichenhalle. Dafür stellten sie der Kirche knapp 6.600 Euro in Rechnung, deren Zahlung die kirchlichen Stellen verweigerten. In dem anschließenden Rechtsstreit hatte die Kirche argumentiert, es seien keine konkreten Maßnahmen in Auftrag gegeben worden. „Die verbleibende Unsicherheit über eine verbindliche Beauftragung geht zulasten des Bestatters“, urteilte das Amtsgericht. Das Bistum Trier wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern.

Darüber hinaus sei die Kirche grundsätzlich nicht zuständig dafür gewesen, die Funde bergen oder umbetten zu lassen. Aus der einstigen kirchlichen Nutzung des Grundstücks lasse sich keine rechtliche Verpflichtung ableiten.