Kabinett bringt Maßnahmen zum Schutz vor digitaler Gewalt auf den Weg

Kabinett bringt Maßnahmen zum Schutz vor digitaler Gewalt auf den Weg
Die Bundesregierung will schärfer gegen intime Bilder vorgehen, mit denen insbesondere Frauen im Netz gedemütigt werden. Das Kabinett gab grünes Licht für Verschärfungen im Strafrecht und mehr Ansprüche Betroffener.

Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch grünes Licht für die Pläne von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zum Schutz vor digitaler Gewalt insbesondere von Frauen gegeben. Ein Gesetzentwurf, der nun vom Bundestag beraten werden muss, sieht Änderungen im Straf- und Zivilrecht vor, um etwa bereits die Herstellung von durch Künstliche Intelligenz (KI) gefakten Nackt- oder Sex-Darstellungen zu verbieten, mit denen Frauen bloßgestellt werden. Betroffene sollen zudem Ansprüche bei der Löschung und Verfolgung solcher Übergriffe erhalten.

Digitale Gewalt sei „wie ein Flächenbrand“, sagte Hubig. Millionenfach kursierten sexualisierte Deepfakes und Voyeur-Aufnahmen im Netz. Digitale Gewalt könne genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt. Weil sie sich besonders häufig gegen Frauen richte, sei ein „entschlossener Kampf“ dagegen auch eine Frage der Gleichberechtigung.

Herstellung bloßstellender Nacktbilder soll verboten werden

Im Gesetzentwurf geht es sowohl um ungewollte echte intime Aufnahmen etwa aus einer Sauna als auch um sogenannte Deepfakes, bei denen Menschen quasi durch KI ausgezogen oder beim Sex gezeigt werden. Unter Strafe gestellt werden sollen auch Aufnahmen bekleideter Intimbereiche, wenn sie darauf abzielen, die Körperteile sexualisiert darzustellen. Dabei geht es etwa um Fotos, die ungewollt von Frauen beim Sport in enger Kleidung gemacht werden.

Um die Verursacher der öffentlichen Demütigung zur Verantwortung ziehen zu können, sehen die Pläne der Bundesregierung ein neues Auskunftsverfahren vor, über das Betroffene erfahren sollen, wer hinter einem Account steckt, über den entsprechende Fotos oder Filme verbreitet wurden. Über die Zulässigkeit soll ein Gericht entscheiden. Betroffene sollen über diesen Weg auch eine zeitweilige Sperrung eines Accounts erwirken können. Ausgelöst wurde die Debatte über mangelnden Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt im Internet durch die Schauspielerin Collien Fernandez, die sich gegen gefälschte Darstellungen zur Wehr setzte.