Nairobi (epd). Die Kenianische Menschenrechtskommission kritisiert den Vorstoß mehrerer EU-Staaten, in afrikanischen Ländern Abschiebezentren für Migranten einzurichten. „Man könnte ihn gar als eine Form von Neokolonialismus betrachten: Wohlhabende europäische Länder haben ein Problem, das sie selbst lösen sollten, stattdessen schieben sie es in afrikanische Länder“, sagte Martin Mavenjina, Programmberater für Gerechtigkeit bei der zivilgesellschaftlichen Organisation, dem Evangelischen Pressedienst (epd).
In sogenannten Return Hubs in Drittstaaten sollen Migranten untergebracht werden, die nicht direkt in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Als mögliche Partnerländer werden Uganda und Ruanda gehandelt. Im Sommer galt nach Medienberichten auch Kenia als ein Favorit der fünf EU-Staaten, die die Suche nach geeigneten Partnerländern vorantreiben. Zu den fünf Staaten gehören Deutschland, Dänemark, Griechenland, die Niederlande und Österreich.
Juristische Auseinandersetzung droht
Sollte die Idee umgesetzt werden, müssten eine Reihe schwieriger Fragen beantwortet werden, sagte Mavenjina. Die kenianische und die ugandische Verfassung sähen vor, dass Bürgerinnen und Bürger zu Vorhaben konsultiert werden, die erhebliche Folgen für sie haben können. Die Zivilgesellschaft könne bestimmte Aspekte später vor Gericht anfechten.
Kenia und Uganda gehörten bereits zu den wichtigsten Aufnahmeländern für Geflüchtete in Afrika, betonte Mavenjina. In Uganda lebten fast zwei Millionen Flüchtlinge und Asylsuchende - so viele wie in keinem anderen afrikanischen Staat. Diese Systeme seien über Jahrzehnte gewachsen, sagte Mavenjina. Sie seien nicht von heute auf morgen geschaffen worden, sondern hätten sich schrittweise entwickelt. „Jetzt geht es um ein völlig anderes Szenario: Menschen aus verschiedenen Teilen der Welt sollen möglicherweise in afrikanischen Ländern untergebracht werden.“
Zwickmühle für afrikanische Regierungen
Dabei könnten sich zahlreiche Menschenrechtsfragen stellen: „Wer trägt die Verantwortung, wenn die Rechte von Migranten im Rahmen eines solchen Modells verletzt werden? Wer wäre dafür haftbar? Das sind einige der grundlegenden Fragen, die bisher nicht beantwortet wurden“, erläuterte Mavenjina. Zunächst müsse es überhaupt einen rechtlichen Rahmen geben, auf dessen Grundlage eine solche Vereinbarung getroffen werden könne.
Der Vorschlag der EU-Staaten habe einige afrikanische Regierungen in eine schwierige Lage gebracht. Das Versprechen umfangreicher Ausgleichszahlungen und Infrastrukturförderung sei äußerst attraktiv, erklärte Mavenjina und warnte zugleich vor innenpolitischen Risiken. Regierungen, die sich bereit erklärten, europäische Abschiebezentren zu beherbergen, müssten mit Widerstand rechnen. Ihnen könne vorgeworfen werden, sich westlichen Interessen unterzuordnen.




