"Wieder eine gültige Gesundheitskarte zu haben, war für mich befreiend", sagt Ute. 13 Jahre lang hatte die 73-Jährige, die sich mit diesem Namen vorstellt und ihren richtigen nicht nennen möchte, keinen Krankenversicherungsschutz. Eine Erkrankung machte ihr die Folgen bewusst: Arztbesuche oder einen Krankenhausaufenthalt hätte sie selbst bezahlen müssen.
In ihrer Not ging die Rentnerin aus Kassel in die Humanitäre Sprechstunde für Menschen ohne Krankenversicherung. Leicht gefallen sei ihr dieser Schritt nicht, sagt sie dem Evangelischen Pressedienst (epd). In der Sprechstunde bekam sie medizinische Hilfe und Medikamente - und den Hinweis auf die Clearingstelle des Diakonischen Werks Region Kassel.
Seit März 2024 berät dort Sozialarbeiterin Ingrid Rauthe-Hof Menschen ohne oder mit unklarem Krankenversicherungsschutz. Sie klärt, welche Krankenkasse zuständig ist und welche Schritte für den Versicherungsschutz nötig sind, unterstützt bei fehlenden Unterlagen oder Beitragsrückständen. Ute ist froh, die Beratung in Anspruch genommen zu haben: Sie ist inzwischen wieder krankenversichert.
"Ich bin jetzt wieder Teil der Gesellschaft"
Für Ute bedeutet das mehr als medizinische Versorgung: "Ich bin jetzt wieder Teil der Gesellschaft." Die Rentnerin ist kein Einzelfall. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hatten im Jahr 2023 rund 72.000 Menschen in Deutschland keinen Anspruch auf Krankenversorgung. Drei Viertel von ihnen waren demnach sogenannte Nichterwerbspersonen, darunter Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende ab dem 26. Lebensjahr. In Deutschland besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung.
Nach den Erfahrungen von Sozialarbeiterin Rauthe-Hof gibt es dennoch mehrere Gründe, warum jemand nicht versichert ist. Allein 2025 habe sie mehr als 100 Betroffene beraten: Studierende ohne Familienversicherung, Menschen ohne Obdach oder gültige Papiere sowie mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus. Betroffen sein könnten auch Menschen aus anderen EU-Ländern, deren Versicherungsschutz in Deutschland nicht anerkannt werde oder die in ihrer Heimat nicht versichert seien, sowie Rückkehrer aus dem Ausland. Auch Selbstständige mit geringem oder schwankendem Einkommen können mitunter ihre Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen.
Krankenkassen können Mitgliedschaft beenden
Ute war von ihrem Arbeitgeber irgendwann nicht mehr angestellt worden und stattdessen als Selbstständige auf Erfolgsbasis beschäftigt. Irgendwann habe sie die Beiträge für die Versicherung nicht mehr aufbringen können. Sie habe es auch nicht geschafft, sich mit ihrer Versicherung auseinanderzusetzen und die Situation zu klären. "Ich war zu der Zeit eh nicht der Typ, der zum Arzt ging", sagt Ute.
Bei ausbleibenden Beiträgen werde der Versicherte angeschrieben, erklärt Rauthe-Hof. Bei mindestens zwei offenen Monatsbeiträgen könne die Krankenkasse die Leistungen ruhen lassen, sofern keine Ratenzahlung vereinbart sei. Die Mitgliedschaft bleibe bestehen, die Leistungen seien jedoch stark eingeschränkt. Nach sechs Monaten könne die Mitgliedschaft beendet werden.
Versicherungslücke nicht geschlossen
Utes Fall zeige, dass auch bei der Rentenantragstellung eine Versicherungslücke nicht zwangsläufig geschlossen werde, sagt Rauthe-Hof. Zwar werde nach der Krankenkasse gefragt, nach ihren Erfahrungen werde es jedoch lediglich zur Kenntnis genommen, wenn jemand die Frage verneint. Besonders dringlich sei die Klärung, wenn Menschen bereits erkrankt sind, sagt ein Sprecher des Frankfurter Gesundheitsamtes.
"Ist eine Vermittlung in die Krankenversicherung nicht möglich, suchen wir gemeinsam mit Kooperationspartnern nach Wegen in die notwendige medizinische Versorgung." Nach Ansicht von Sozialarbeiterin Rauthe-Hof ist das Krankenversicherungssystem komplex, vielen fehle das notwendige Wissen. "Wir bieten die Möglichkeit, Fragen zu stellen, ohne dass jemand lacht", sagt sie. Auch die psychosoziale Begleitung, sprich: ihren Klienten den Rücken zu stärken, sei wichtig. Der Weg zum Versicherungsschutz sei oft "mehr als ein Verwaltungsakt".



