Leipziger Pfarrer stellt Strafantrag gegen AfD-Mitarbeiter

DerLeipziger Thomaskirchen-Pfarrer Christian Wolff  hat Strafantrag gegen den Leipziger AfD-Mitarbeiter Matthias Moosdorf gestellt.
Foto: epd-bild / Matthias Knoch
Pfarrer Christian Wolff tritt mit seinem Strafantrag "der unerträglichen Hetze, die von vielen Mitgliedern und Mandatsträgern der AfD ausgeht", entgegen.
Leipziger Pfarrer stellt Strafantrag gegen AfD-Mitarbeiter
Der langjährige Pfarrer der Leipziger Thomaskirche, Christian Wolff, hat Strafantrag gegen den Leipziger AfD-Mitarbeiter Matthias Moosdorf gestellt.

Damit wolle er "der unerträglichen Hetze, die von vielen Mitgliedern und Mandatsträgern der AfD ausgeht, entgegentreten und eine rechtliche Ahndung erreichen", teilte Wolff am Mittwoch in Leipzig schriftlich mit. Moosdorf ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hebner.

Wolffs Strafantrag bei der Leipziger Staatsanwaltschaft richtet sich demnach gegen einen Kommentar unter einem Blogeintrag, in dem sich der Pfarrer im Ruhestand mit den Ereignissen in Chemnitz in den vergangenen Tagen auseinandersetzte. Dort schrieb Moosdorf laut Wolff: "Ärzte werden früh in ihrer Sprechstunde für andere Menschen von Migranten ermordet, Mädchen werden vergewaltigt und umgebracht. Jeden Tag. Und Leute wie Sie, die das alles von der unsäglichen Kanzel mit auf den Weg gebracht haben, sorgen sich um das Bild in der Öffentlichkeit."

Wolff schrieb dazu, die Unterstellung, er habe Mord und Vergewaltigung mit auf den Weg gebracht, sei eine bösartige Verleumdung und erfülle die Straftatbestände der Beleidigung und der üblen Nachrede. Wie Wolff dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage sagte, hat er Moosdorfs Kommentar unter seinem Blogeintrag zunächst nicht freigeschaltet. "Es gibt Grenzen", sagte Wolff, der von 2002 bis 2014 Pfarrer an der Leipziger Thomaskirche war. Erst in seinem Schreiben vom Mittwoch veröffentlichte Wolff die Moosdorf zugeschriebenen Zeilen.

Moosdorf bezeichnete Wolffs Vorwürfe auf Nachfrage als "völligen Unsinn". Verleumdung brauche Öffentlichkeit. Da sein Kommentar nicht veröffentlicht worden sei, "liegt schon allein deshalb kein Straftatbestand vor", erklärte er. Die Staatsanwaltschaft Leipzig konnte den Eingang des Strafantrags am Mittwoch auf Nachfrage zunächst nicht bestätigen. Dies könne jedoch an einer Verzögerung auf dem Weg der Übermittlung liegen, erklärte eine Sprecherin.