Sterbehilfe-Urteil: Dabrock fordert Gesetzgeber zum Handeln auf

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Sterbehilfe-Urteil: Dabrock fordert Gesetzgeber zum Handeln auf
Nach dem umstrittenen Sterbehilfe-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Er müsse mit dieser neuen Situation umgehen, sagte der evangelische Theologe am Dienstag im Deutschlandfunk.

Das Leipziger Urteil habe "Neuland" betreten und stelle den Geist des erst 2015 verabschiedeten Gesetzes zum Verbot organisierter Suizidassistenz infrage, sagte Dabrock. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am vergangenen Donnerstag entschieden, dass unheilbar Kranken in extremen Einzelfällen der Zugang zu todbringenden Medikamenten nicht versagt werden darf.

Gesellschaftliche Debatte notwendig

Im konkreten Fall ging es um eine vom Hals abwärts gelähmte und auf künstliche Beatmung angewiesene Frau, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine tödliche Dosis Betäubungsmittel beantragte. Die Behörde, die das Ansinnen ablehnte, hätte den Fall zumindest prüfen müssen, befanden die Richter. Dass einer Behörde diese Aufgabe zukommt, "ist etwas, was wir in Deutschland bisher nicht hatten", sagte Dabrock.

Eine so wichtige Entscheidung dürfe man nicht abhängig machen von einem Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung, sagte Dabrock. "Dafür steht für das Selbstverständnis unserer Gesellschaft zu viel auf dem Spiel", betonte der Ethikratsvorsitzende und ergänzte: "Da brauchen wir auf jeden Fall noch eine gesellschaftliche Debatte und da brauchen wir auf jeden Fall eine gesetzliche Regelung, die nicht einfach durch eine Behördenentscheidung getroffen werden kann."

Klagen gegen das Gesetz zum Verbot der Suizidhilfe

Im November 2015 hatte der Bundestag ein Gesetz zum Verbot sogenannter geschäftsmäßiger Assistenz bei der Selbsttötung beschlossen. Die Regelung zielt vor allem auf das Aus von Organisationen, die Suizidhilfe teilweise gegen Geld anbieten. Nach Dabrocks Einschätzung ist dieses Gesetz durch das Leipziger Urteil nicht direkt betroffen, da es eine privatrechtliche Regelung sei, das Urteil dagegen das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern betreffe. Das Urteil stelle aber den Geist des Gesetzes von 2015 infrage.

Deshalb werde der Gesetzgeber überlegen müssen, ob er die Einheitlichkeit der Rechtsordnung wahren wolle und es deswegen noch ein ergänzendes Gesetz brauche, sagte Dabrock. Gegen das Gesetz zum Verbot der Suizidhilfe sind derzeit auch Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Karlsruher Richter wollen noch in diesem Jahr darüber entscheiden.