Wer darf Pat:in werden?

Taufbegleiter
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Die Eltern suchen sich die Pat:innen für ihr Kind aus, aber es ist die Kirche, die dieses "Amt" dann vergibt. Das Patenamt ist dafür eingeführt worden, dass die Pat:innen die Eltern bei der christlichen Erziehung ihrer Kinder unterstützen sollen. Das bedeutet, dass die Kirche die Regeln aufstellen kann, wer Pat:in werden kann.

Deutschlandweit gelten darum derzeit diese Regeln:

  • Mindestens ein:e Pat:in muss getauft und konfirmiert (bzw. religionsmündig, ab 14 Jahren) sein.
  • Weitere Pat:innen müssen nicht Mitglied der evangelischen Kirche sein, sondern können auch Mitglied einer Kirche sein, die zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gehört. (Auch zum Beispiel katholisch)
  • Mindestens eine Patin oder ein Pate ist für die Taufe erforderlich.

Da es immer weniger Menschen gibt, die der evangelischen Kirche angehören, ändern sich diese Regeln gerade in mehreren Landeskirchen. So gibt es hier uns da die Möglichkeit, anstelle von Taufpat:innen Taufzug:innen zu ernennen. In manchen Kirchen ist es auch möglich, konfessionslose Pat:innen zu haben. Hier eine Übersicht:

Landeskirche

Regelung zur Patenschaft

Taufzeug:innen möglich?

Baden

Wie EKD

Ja, in Ausnahmefällen

Bayern

Wie EKD

Nein

Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)

Wie EKD

Nein

Bremen

Wie EKD

Nein

Braunschweig

Wie EKD

Nein

Hannover

Wie EKD

Nein

Hessen und Nassau

Wie EKD

Ja, in Einzelfällen

Kurhessen-Waldeck

Auch konfessionslose Taufzeug:innen möglich

Ja, ausdrücklich vorgesehen

Lippe

Wie EKD

Ja

Mitteldeutschland (EKM)

Wie EKD

Ja, in Ausnahmefällen

Nordkirche (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern)

Wie EKD

Nein

Oldenburg

Wie EKD

Nein

Rheinland

Wie EKD

Ja, in Einzelfällen

Sachsen

Wie EKD

Nein

Schaumburg-Lippe

Wie EKD

Nein

Westfalen

Mindestens ein:e Pat:in soll evangelisch sein, aber nicht zwingend

Ja

Württemberg

Auch zwei ACK-Pat:innen möglich

Ja, wenn keine Pat:innen gefunden werden

Insgesamt kann man sagen, dass die evangelischen Kirchen zunehmend für individuelle Lösungen offen sind. In vielen Landeskirchen ist die Rolle der Taufzeug:innen zwar nicht offiziell vorgesehen, kann aber in Einzelfällen ermöglicht werden. Es lohnt sich also nachzufragen. In der Regel lassen sich Lösungen finden.

Autoren

Frank Muchlinsky

© Lena Uphoff

Frank Muchlinsky ist Pastor und arbeitet bei evangelisch.de als Redakteur. Er betreut unter anderem die Seite fragen.evangelisch.de.