Bundesstiftung für Moscheegemeinden angedacht

Porträt von Hans Michael Heinig.
epd/Jens Schulze
Jurist Heinig sieht die Voraussetzung für eine Bundesstiftung für Moscheegemeinden als gegeben an bei der Wahrung der Grundprinzipien des deutschen Religionsverfassungsrechts. Das sind die Garantie der Religionsfreiheit und die Wahrung der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates.
Islam in Deutschland fördern
Bundesstiftung für Moscheegemeinden angedacht
Der Göttinger Religionsverfassungsrechtler Hans-Michael Heinig hat den Vorschlag einer Bundesstiftung für Moscheegemeinden begrüßt. Nach seinem Eindruck leide die Islampolitik seit vielen Jahren unter Ideenarmut und übermäßiger Ängstlichkeit, sagte Heinig dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Der Verfassungsrechtler Hans-Michael Heinig ergänzte: "Vorschläge 'out of the box' sind hilfreich, wenn sie keine Schnellschüsse sind, sondern Grundlage für weiteres Nachdenken."

Der CDU-Politiker Jens Spahn hatte eine Bundesstiftung zur Finanzierung von Moscheegemeinden ins Gespräch gebracht. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) sagte er, muslimische Gemeinden, die sich etwa zu Predigten auf Deutsch bereit erklärten und von hierzulande ausgebildeten Imamen geleitet würden, könnten über die Stiftung finanzielle Unterstützung erhalten. Die könne eine Alternative zur Finanzierung aus dem Ausland sein.

Jurist Heinig sieht die Voraussetzung für eine solche Förderung in der Wahrung der Grundprinzipien des deutschen Religionsverfassungsrechts: die Garantie der Religionsfreiheit und die Wahrung der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Auch Kirchen erhalten Staatsleistungen und Verwaltungshilfe 

Die Subventionierung der Religionsausübung und die zweckgebundene Finanzierung der Tätigkeit religiöser Organisationen bei gleichzeitiger Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften sei in Deutschland schon bekannt und bewährt. So erhielten die Kirchen Staatsleistungen und Verwaltungshilfe beim Einzug der Kirchensteuer, die Synagogengemeinden bekämen Leistungen als Kollektiventschädigung für historisches Unrecht, für Integrationsarbeit und für dringend erforderliche Sicherheitsmaßnahmen.

Die Islamverbände seien migrationsgeprägt, teils mit integrationspolitisch unerwünscht engen Verflechtungen ins Ausland, sagte Heinig. "Die bisherigen Versuche, solchen Tendenzen entgegenzuwirken, haben sich als nicht hinreichend zielführend erwiesen."

Islamverbände hätten teils unerwünschte Verflechtungen ins Ausland

Der Staat dürfe unter Wahrung von Religionsfreiheit und Neutralitätsverpflichtung mittels finanzieller Förderung oder Gesten der politischen Anerkennung und Wertschätzung auch eigene religions- und integrationspolitische Zwecke verfolgen. Ein Stiftungsmodell dürfe aber nicht zu einem deutschen Staatsislam durch die Hintertür führen.