Kirchenparlament kommt in Ulm zusammen

Ulmer Münster
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Vom 12. bis zum 15. November beraten die Mitglieder des Kirchenparlaments in Ulm.
EKD-Synode tagt ab Sonntag
Kirchenparlament kommt in Ulm zusammen
Das bundesweite evangelische Kirchenparlament kommt am Sonntag zu seiner jährlichen Tagung in Ulm zusammen. Kernthema der Synode ist die Vorstellung der sechsten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung, eine soziologische Studie über die Haltung zu Religion und Kirche in der Gesellschaft, wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) mitteilte.

Untersucht wurden nicht nur grundsätzliche Einstellungen zum Glauben, sondern auch Gründe für den Verbleib in der Kirche oder den Kirchenaustritt. Erstmals ist auch die katholische Kirche an der Studie beteiligt, die seit 1972 in regelmäßigen Abständen erscheint.

Weitere Themen auf der Synodentagung der EKD sind der Krieg in Nahost infolge des Terrorangriffs der Hamas auf Israel sowie die Stellungnahme der EKD zur möglichen Reform des Abtreibungsverbots.

Für Sonntag wird Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zu einem Grußwort erwartet. Am Montag soll die Synode auch den freigewordenen Sitz im Rat neu vergeben. Nach dem Ausscheiden der Juristin Stephanie Springer aus Hannover stellt sich der Kirchenjurist Stefan Werner aus Württemberg zur Wahl.

Bis zum 15. November beraten die Mitglieder des Kirchenparlaments in Ulm. Bereits am Freitag kommt die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zusammen. Seit 2009 tagen die Kirchenparlamente von Lutheranern und Unierten sowie die EKD-Synode jeweils örtlich und zeitlich verbunden sowie personell verzahnt.

Meist einmal im Jahr trifft sich mit der EKD-Synode gewissermaßen das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche. Warum eigentlich, und was bedeutet "Synode"?

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) verfügt über drei Gremien: die Synode, die Kirchenkonferenz und den Rat. Synode und Rat sind nach der Verfassung gleichrangige Gremien, allerdings mit unterschiedlichen Aufgaben ausgestattet. Die Kirchenkonferenz spiegelt den föderalen Aufbau des deutschen Protestantismus in 20 Landeskirchen wider.

Synode

Das Kirchenparlament repräsentiert die evangelischen Christen in Deutschland. Die EKD-Synode besteht aus 128 Mitgliedern. Davon werden für eine Amtszeit von sechs Jahren 100 durch die Synoden der 20 Landeskirchen gewählt, 28 Synodale beruft der Rat, zumeist Personen des öffentlichen Lebens und kirchlicher Werke. Maximal die Hälfte der Kirchenparlamentarier dürfen Theologen sein. Seit 2021 sollen mindestens 20 der 128 Synodalen am 1. Januar des Jahres, in dem die Amtszeit der Synode beginnt, zwischen 18 und 26 Jahren jung sein.

Geleitet wird die EKD-Synode von einem Präsidium, dem ein oder eine Präses vorsitzt. Aufgabe der Synode, die in der Regel einmal jährlich zusammentritt, ist es, die Arbeit der EKD und kirchliche Fragen zu beraten. Dazu gehören Beschlüsse über den EKD-Haushalt, Kirchengesetze und Kundgebungen für die Öffentlichkeit. Zusammen mit der Kirchenkonferenz wählt die EKD-Synode den Rat und aus dessen Mitte den Ratsvorsitzenden.

Rat

Er ist das mit einer "Regierung" vergleichbare Leitungsgremium. "Soweit die Befugnisse nicht anderen Organen beigelegt sind, ist er für alle Aufgaben der EKD zuständig", bestimmt die Kirchenverfassung. Von den 15 Mitgliedern des Rates werden 14 gemeinsam von der Synode und der Kirchenkonferenz für sechs Jahre gewählt. Dabei ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die oder der Synodenpräses ist automatisch Ratsmitglied. Aus der Mitte des Rates wählen Synode und Kirchenkonferenz gemeinsam den Ratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. In der Praxis vertritt der oder die Ratsvorsitzende die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit.

Kirchenkonferenz

Ihr gehören je zwei Vertreter aus den Kirchenleitungen der 20 Landeskirchen an. In der Regel sind das der leitende Geistliche und der leitende Jurist einer Landeskirche. Die Kirchenkonferenz ist das mit dem Bundesrat vergleichbare Organ, mit dem die Landeskirchen direkt Einfluss nehmen, etwa indem sie an der Gesetzgebung und der Ratswahl mitwirkt. Den Vorsitz in der Kirchenkonferenz, die in der Regel viermal im Jahr zusammentritt, hat stets der oder die Ratsvorsitzende.