Letzte Landeskirche entscheidet über Segnung homosexueller Paare

Trauung am mit Regenbogenfahne geschmücktem Altar
©epd-bild / Rainer Oettel
Als letzte der 20 evangelischen Landeskirchen wird die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe am Samstag über die Möglichkeit der Segnung für gleichgeschlechtliche Paare entscheiden. Offen ist noch, ob die Segenshandlung einer Trauung gleichgestellt wird.
Letzte Landeskirche entscheidet über Segnung homosexueller Paare
Als letzte der 20 evangelischen Landeskirchen wird die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe am Samstag endgültig über die Möglichkeit der Segnung für gleichgeschlechtliche Paare entscheiden.

Die Abstimmung ist einer der zentralen Punkte bei der Herbsttagung der Synode in Bückeburg, wie die Landeskirche mitteilte. Bisher sind Segnungen homosexueller Paare in der Landeskirche an der Grenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Unterschied zu anderen evangelischen Kirchen nur im persönlichen Rahmen möglich, nicht aber in einem Gottesdienst mit Glockengeläut.

Die Synode hatte 2017 nach dem Beschluss des Bundestags zur "Ehe für alle" einen Beratungsprozess darüber in Gang gesetzt, wie die Landeskirche künftig mit dieser Frage umgehen soll. Dazu wurden alle 22 Gemeinden um Stellungnahme gebeten. Vor einem Jahr war bei der Sitzung des Kirchenparlaments deutlich geworden, dass die Landeskirche auf eine öffentliche Segnung zugehen will. Die Synode beauftragte einstimmig eine Arbeitsgruppe, die entsprechenden Schritte vorzubereiten.

Offen ist noch, ob die Segenshandlung einer Trauung gleichgestellt oder von ihr unterschieden wird. In der Landeskirche gibt es zu dem Thema unterschiedliche Positionen. Kirchenvertreter betonten, eine Spaltung müsse vermieden werden.

 

Die Segnung homosexueller Paare ist unter den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland unterschiedlich geregelt. In den meisten Kirchen werden sie vor dem Traualtar inzwischen genauso behandelt wie Paare von Mann und Frau. So ist es etwa in den Landeskirchen von Hannover, Bremen, Oldenburg sowie in der Evangelisch-reformierten Kirche. In anderen Kirchen sind Segnungen in Gottesdiensten möglich, werden aber von Trauungen unterschieden.

Auf der Tagesordnung der Herbsttagung stehen zudem der turnusgemäße Bericht von Landesbischof Karl-Hinrich Manzke und Beratungen zur finanziellen Situation der Landeskirche. Die schaumburg-lippischen Landeskirche mit ihren rund 49.000 Mitgliedern im nördlichen Landkreis Schaumburg gehört zu den kleinsten Landeskirchen. Ihre Synode hat 34 Mitglieder. Sie kommt in der Regel zweimal im Jahr zusammen.

Kirchliche Trauung oder Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den evangelischen Landeskirchen. Die Karte zum Download zeigt das aktuell praktizierte Recht in den Landeskirchen an.