Verfassungsgericht: Entscheidung über Sterbehilfe ohne Richter Müller

Verfassungsgericht
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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, Peter Müller (l-r), Vorsitzender Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber und Sibylle Kessal-Wulf.
Verfassungsgericht: Entscheidung über Sterbehilfe ohne Richter Müller
Über das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe wird das Bundesverfassungsgericht ohne Richter Peter Müller entscheiden.

Grund dafür sei die mögliche Befangenheit des früheren saarländischen Ministerpräsidenten, entschied der zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (AZ.: 2 BvR 651/16). Als Regierungschef des Saarlandes hatte der CDU-Politker Müller ein Verbot der aktiven Sterbehilfe unterstützt und einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht.

Zudem hatte sich Müller 2001 bei einer Kanzelrede in einer Kirche zum Grundsatz der "Nichtverfügbarkeit des Lebens" bekannt, die aktive Sterbehilfe abgelehnt und mehr Begleitung und Hilfe für Sterbende gefordert. Müller habe sich durch die Kanzelrede und den Gesetzentwurf inhaltlich klar zur Sterbehilfe geäußert, so die Karlsruher Richter. Zudem habe er sich in der Öffentlichkeit ausdrücklich gegen Sterbehilfevereine gewandt.

Das Bundesverfassungsgericht wies ausdrücklich darauf hin, dass es bei dieser sogenannten "Besorgnis der Befangenheit" nicht darum gehe, ob ein Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist. Vielmehr gehe es darum, ob Verfahrensbeteiligte an der Unvoreingenommenheit des Richters zweifeln könnten. Müller wird den Angaben zufolge durch einen Richter des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vertreten, der durch Los bestimmt wird.