Asyl: Kirchen protestieren gegen Einschränkung bei Sozialleistungen

Foto: Angelika Warmuth/dpa/picture alliance
Asyl: Kirchen protestieren gegen Einschränkung bei Sozialleistungen
Die Pläne der Koalition zur restriktiveren Handhabung bei den Sozialleistungen für Flüchtlinge bis hin zu einer Kürzung stoßen bei den beiden großen Kirchen auf Protest. Die Situation von Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verschlechtern, etwa durch die Einschränkung von Bargeldauszahlungen, "lehnen wir ab", sagte der Bevollmächtigte der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, am Donnerstag in Berlin.

Damit würden Verbesserungen, die Bundesregierung und Länder im Herbst 2014 gerade erst beschlossen haben, wieder aufgehoben. Die gemeinsame Erklärung von Dutzmann und dem Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, wendet sich gegen den Koalitionsbeschluss, nach dem in Erstaufnahmeeinrichtungen wieder Sachleistungen statt Bargeld gezahlt werden sollen. Für ausreisepflichtige Ausländer droht die Koalition auch eine Kürzung der Sozialleistungen an. "Sachleistungen sind bürokratisch und verursachen erhöhte Kosten", sagte Jüsten. Beide Prälaten betonen zudem: "Eine Absenkung unterhalb des Existenzminimums, um die Ausreise zu befördern, ist nicht zulässig."

Darüberhinaus begrüßen die Kirchenvertreter die Finanzzusage des Bundes. Union und SPD wollen 2016 zusätzliche sechs Milliarden Euro einplanen, die Hälfte davon soll an Länder und Kommunen gehen. Auch die Pläne zur Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stoßen auf Zustimmung: "Das lässt hoffen, dass die Verfahren schneller abgeschlossen werden."

Kritik üben die Prälaten aber an den Plänen zur Einstufung weiterer Balkanländer als sichere Herkunftsstaaten. "Durch die erhöhte Anforderung an die Beweisführung und die verkürzten Rechtsmittelfristen besteht die Gefahr, dass Schutzbedürftige nicht als solche erkannt werden", erklärte Dutzmann. Beide Kirchen hätten Zweifel daran, dass Albanien, Kosovo und Montenegro die strengen verfassungs- und europarechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllen.