Faeser: Bezahlkarte für Flüchtlinge spart Bürokratie

Faeser: Bezahlkarte für Flüchtlinge spart Bürokratie
Deutscher Städtetag: Gemeinsame Regelungen finden
Die Bundesregierung hat die von den Ländern geforderte gesetzliche Grundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Der Deutsche Städtetag forderte einheitliche Regeln in den Bundesländern.

Berlin (epd). Nach dem Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Bezahlkarte für Flüchtlinge verteidigt. „Die Geflüchteten könneen mit der Karte genau so Lebensmittel und andere wichtige Dinge einkaufen wie mit Bargeld“, sagte Faeser der „Welt am Sonntag“ in Berlin (Samstag, online). „Den Behörden spart die Karte Bürokratie. Und sie verhindert, dass Geld an Schleuser geht.“ Derweil appellierte der Deutsche Städtetag an die Bundesländer, gemeinsame Regelungen für die Bezahlkarte zu finden.

Andernfalls drohe ein Flickenteppich, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Helmut Dedy, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND, Samstag). Die Länder müssten jetzt sicherstellen, „dass die Bezahlkarte in allen ihren Kommunen verpflichtend eingeführt wird. Und zwar unter möglichst gleichen Rahmenbedingungen“, forderte der Städtetags-Chef. Dazu müssten die Landesregierungen unter anderem miteinander klären, bis zu welchem Betrag bar abgehoben werden kann und ob die Karte auch im Einzelhandel gilt, sagte Dedy.

Die Bundesregierung hat die von den Ländern geforderte gesetzliche Grundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Im Umlaufverfahren billigte das Kabinett am Freitag eine Formulierungshilfe, die nun im Bundestag beraten werden soll. Sie sieht vor, dass die Bezahlkarte als Form für den Empfang von Sozialleistungen ausdrücklich im Asylbewerberleistungsgesetz genannt wird. Gleichzeitig soll die Einsatzmöglichkeit erweitert werden, indem auch Asylsuchende, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften leben, bevorzugt die Karte statt Geldleistungen erhalten können.

Einige Punkte sind aber nach wie vor strittig. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus Regierungskreisen erfuhr, soll im parlamentarischen Verfahren geprüft werden, ob bei Personengruppen wie Erwerbstätigen, Auszubildenden oder Studierenden eine Ausnahme von der Bezahlkarte gemacht wird, wenn sie längst die sogenannten Analogleistungen, also Grundsicherung, beziehen. Insbesondere Erwerbstätige hätten bereits ein Gehaltskonto, hieß es zur Begründung.

Bund und Länder hatten sich im November darauf verständigt, eine möglichst einheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Karte mit Debit-Funktion ohne Kontobindung soll primär dazu dienen, Einkäufe zu bezahlen. Sie soll nach dem Willen der Länder ausschließen, Geld an die Familie im Herkunftsland zu überweisen. Bargeld soll nur in begrenztem Umfang mit der Karte abgehoben werden können. Wie viel genau das sein wird, soll jedes Bundesland selbst entscheiden können.