Missbrauch: Kirche übergibt Akten an Justiz

Ein Holzkreuz auf dem Wort "Missbrauch"in einem Duden
epd-bild/Heike Lyding
Die bayerische Landeskirche deutet den Begriff "sexualisierter Gewalt" weitgreifender als das Strafgesetzbuch.
Bayerische Landeskirche
Missbrauch: Kirche übergibt Akten an Justiz
Die bayerische Landeskirche hat der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eine Liste mit allen ihr bekannten Fällen sexualisierter Gewalt seit 1946 übergeben.

Enthalten seien alle 226 Fälle, die an die Forscher der ForuM-Studie gemeldet wurden, weitere Fälle, die der "Anerkennungskommission zur Gewährung von Leistungen in Anerkennung erlittenen Unrechts an Betroffene sexualisierter Gewalt" vorlagen, sowie alle Meldungen an die landeskirchliche Ansprechstelle seit 2021, teilte die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) am Mittwoch mit.

Nach der Veröffentlichung der ForuM-Studie habe die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Landeskirche aufgefordert, alle Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs in einer Liste mitzuteilen und die Akten von Fällen zu übersenden, die eventuell bislang nicht mitgeteilt wurden. Ein entsprechender Aktenabgleich habe bereits im Jahr 2019 stattgefunden, hieß es.

Ende Januar war die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beauftragte ForuM-Studie über Ausmaß und Ursachen von Missbrauch in evangelischer Kirche und Diakonie veröffentlicht. Sie geht von mehr als 2.225 Betroffenen und 1.259 Beschuldigten aus, wobei allerdings nicht alle Akten eingesehen wurden

Die bayerische Landeskirche fasst den Begriff "sexualisierter Gewalt" eigenen Angaben zufolge weiter als das Strafgesetzbuch, also nicht nur Straftaten, sondern beispielsweise auch anzügliche Bemerkungen. In der Liste seien daher auch viele Fälle enthalten, die strafrechtlich nicht relevant sind oder strafrechtlich nicht verfolgt werden können, weil der Täter bereits verstorben ist.

"Doch um absolute Transparenz zu schaffen, hat die Generalstaatsanwaltschaft von uns jetzt eine Übersicht bekommen über alle Vorfälle sexualisierter Gewalt, die uns aktuell bekannt sind, unabhängig von der Frage, ob Strafbarkeit im Raum steht oder ausgeschlossen ist", erklärte der Leiter des Landeskirchenamts, Oberkirchenrat Nikolaus Blum.

Landesbischof Christian Kopp betonte, die unabhängige Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft sei eine "willkommene Unterstützung", um Transparenz zu schaffen. Die ForuM-Studie hatte systemische Ursachen offengelegt, die das Auftreten von sexualisierter Gewalt im Bereich der evangelischen Kirche begünstigt haben. "Wir müssen uns intensiv mit den offenen und verdeckten Machtstrukturen in unserer Kirche auseinandersetzen. Auch in theologischer Hinsicht hat die Studie Fragen aufgeworfen, die neu reflektiert werden müssen" erklärte der Landesbischof.