Bundesrat billigt Gesetz für kommunale Wärmeplanung

Bundesrat billigt Gesetz für kommunale Wärmeplanung

Berlin (epd). Das Wärmeplanungsgesetz hat am Freitag in Berlin den Bundesrat passiert. Damit wird eine der Grundlagen für den Heizungsumbau in Deutschland geschaffen. Nach dem Gesetz von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) werden alle 11.000 Kommunen zu einer solchen Planung verpflichtet. Bis zum 30. Juni 2026 müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben. Alle kleineren Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Sie können sich auch zusammentun. Etliche Städte haben bereits entsprechende Planungen erarbeiten lassen.

Sobald eine Wärmeplanung vorliegt, müssen die Bürger beim Einbau einer neuen Heizung die Vorschriften des Heizungsgesetzes erfüllen. Die Planung ihrer Kommune oder Stadt soll ihnen die Entscheidung erleichtern, ob eine Wärmepumpe, eine Kombinationsheizung oder der Anschluss ans Fernwärmenetz für sie am günstigsten ist.

Von Juli 2028 an müssen dann alle neuen Heizungen in Deutschland zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Für den alten Heizungsbestand gibt es unterschiedliche, zeitlich gestaffelte Regelungen.

Nach dem im Herbst verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz - auch Heizungsgesetz genannt - müssen bis 2045 alle Heizungen klimaneutral sein. Bis 2030 soll die Hälfte der bundesweit benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme gewonnen werden. Derzeit kommt die Wärme in privaten Haushalten nur zu 18 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen. Das Heizungsgesetz und die Wärmeplanung treten am 1. Januar 2024 in Kraft.