Bedford-Strohm: "Historischer Tag für den Klimaschutz in Deutschland"

Bedford-Strohm: "Historischer Tag für den Klimaschutz in Deutschland"

Karlsruhe, München (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz als "epochales Urteil" bezeichnet. "Es ist unvereinbar mit dem Grundgesetz, wenn die jetzige Generation die Kosten ihres Lebensstils den kommenden Generationen aufbürdet. Was wir jetzt verursachen, müssen wir auch zu bezahlen bereit sein", schrieb Bedford-Strohm am Donnerstag in einem Statement auf Facebook. Das, was die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) seit vielen Jahren als ethisch erforderlich unterstrichen habe, sei mit dem Urteil als rechtlich notwendig festgestellt worden. Bedford-Strohm sprach von einem "historischen Tag für den Klimaschutz in Deutschland".

Das "zu teuer", das so lange als Gegenargument gegen beherzte Schritte, die Pariser Klimaziele, verwendet worden sei, gelte seit heute endgültig nicht mehr. Bedford-Strohm: "Das wird auch allen in politischer Verantwortung Rückenwind geben, die eine konsequente Klimapolitik gegen starke Gegenkräfte durchzusetzen versuchen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen mehrerer Klagen unter anderem von Umweltverbänden am Donnerstag entschieden, dass die Bundesregierung künftigen Generationen nicht die Hauptlast im Kampf gegen den Klimawandel aufbürden darf. Es sei verfassungswidrig, wenn im deutschen Klimaschutzgesetz konkrete Regeln zur Verringerung der Treibhausgasemissionen nur bis zum Jahr 2030 und nicht auch für Zeiträume danach getroffen werden, heißt es in dem Beschluss.

Das Gericht bezieht sich unter anderem auf Artikel 20a des Grundgesetzes, in dem der Schutzauftrag für künftige Generationen und deren natürliche Lebensgrundlagen festgeschrieben ist. Diese Lebensgrundlagen müssten der Nachwelt so hinterlassen werden, dass sie in Zukunft "nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit" bewahrt werden könnten. Der Staat sei deshalb verpflichtet, "den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten", argumentierten die Karlsruher Richter. Deutschland strebt die Neutralität bis 2050 an.