Landgericht erlaubt Einbau von Schröders "Reformationsfenster"

Schröders "Reformationsfenster"
© epd-bild/Jens Schulze
Georg Bissen (li.) will den Einbau von Altkanzler Schröders "Reformationsfensters" verhindern und klagte dagegen. Heute hat das Landgericht Hannover ein Urteil gesprochen.
Landgericht erlaubt Einbau von Schröders "Reformationsfenster"
Das von Altkanzler Gerhard Schröder (76, SPD) gestiftete "Reformationsfenster" für die evangelische Marktkirche in Hannover darf im kommenden Jahr wie geplant eingebaut werden.

Das Landgericht Hannover erlaubte am Montag in Hannover die Installation des 13 Meter hohen Kunstwerks, das von dem Künstler Markus Lüpertz (79) entworfen wurde.

Die Richter wiesen eine Klage des Architekten-Erben Georg Bissen ab. Sein Stiefvater Dieter Oesterlen (1911-1994) hatte die im Krieg zerstörte spätgotische Kirche nach 1946 wiederaufgebaut und neu gestaltet. Das Gericht bewertete damit das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit höher als das Urheberrecht des Architekten.

In dem 40-seitigen Urteil hält das Gericht außerdem fest, dass das neue Fenster zwar den Lichteinfall und die Blickachsen verändere. Doch die roten Backsteinwände und der Fußboden blieben unberührt. Die Richter stützen sich bei ihrer Abwägung auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit. Der Kirche müsse zugestanden werden, ihre Lehren nicht nur über das Wort zu verbreiten, sondern auch durch Kunst oder Musik sagte Wildhagen: "Es geht darum, alle Sinne des Menschen anzusprechen."

Der Künstler Markus Lüpertz (79), ein Freund des Altkanzlers, hat für das 13 Meter hohe Buntglasfenster einen Entwurf mit Motiven der Reformation gefertigt. Anlass der geplanten Schenkung war das 500. Reformationsjubiläum vor drei Jahren.

Bissen verwaltet die Urheberrechte am Werk von Oesterlen. Er hatte gegen den Einbau des Buntglasfensters mit Motiven zur Reformation geklagt, weil es aus seiner Sicht nicht in die mittelalterliche Kirche passe und deren schlichtes Erscheinungsbild zu stark verändere.

Das Fenster zeigt eine große weiße Figur, die den Reformator Martin Luther (1483-1546) darstellen soll, sowie zahlreiche Einzelmotive mit Bezug zur Reformation. Für kontroverse Diskussionen sorgen unter anderem fünf große schwarze Fliegen, die für das Böse und die Vergänglichkeit stehen sollen.

Hoffnung auf Magnet-Effekt

Der Vorstand der Marktkirche begrüßte das Urteil. "Es kann wegweisend für vergleichbare Fälle sein", sagte der Vorsitzende Reinhard Scheibe nach dem Ende des Prozesses. Marktkirchenpastorin Hanna Kreisel-Liebermann betonte: "Das Fenster wird ein touristischer Magnet für Hannover werden."

Der Kirchenvorstand der Marktkirche hatte die Herstellung des Fensters bereits vor einigen Monaten bei der Glasmanufaktur Derix im hessischen Taunusstein in Auftrag gegeben. Es ist schon halb fertig. Im Prozess hatten Kirchenvertreter geltend gemacht, die Kirche sei kein Museum, sondern diene dem gelebten Glauben.

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Altbundeskanzler Schröder hat das Kunstwerk der zentralen Marktkirche als Ehrenbürger von Hannover gespendet und die bisherigen Kosten für die Herstellung nach Angaben der Marktkirche bereits beglichen. Die Gesamtkosten für das Fenster werden auf rund 150.000 Euro geschätzt. Schröder wollte dafür Vortragshonorare weitergeben.