Medizinrechtler plädiert für Widerspruchslösung

Eine Organtransportbox in den Räumen der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
© Jens Kalaene/ZB/dpa/
Künftig prinzipiell jeder Organspender sein, der zu Lebzeiten nicht einen gegenteiligen Wunsch dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat.
Medizinrechtler plädiert für Widerspruchslösung
Der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Hans Lilie, wirbt für die Widerspruchslösung bei der Organspende. "Das wäre eine der wenigen Situationen im deutschen Recht, wo Schweigen eine Zustimmung wäre", sagte der Juraprofessor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am Dienstag im WDR5-"Morgenecho".

Es sei aber sehr leicht zu reagieren, weil bei einer Einführung der Widerspruchslösung alle Menschen nochmals zum Thema Organspende angeschrieben würden. "Von Überfall oder unerwarteter Situation kann man da wirklich nicht reden." Wer seine Organe nicht spenden wolle, könne auf dem Organspendeausweis "Nein" ankreuzen. "Das ist so ziemlich die einfachste Entscheidung, die wir in unserem Leben mit einem kleinen Kreuz auf einem kleinen Zettel treffen können", sagte der Medizinrechtsexperte. Diese Entscheidung könne man "in einer Staatengemeinschaft hinnehmen".

Lilie verwies auf das am 1. April in Kraft getretene novellierte Transplantationsgesetz, das etwa die Arbeit von Transplantationsbeauftragten und die finanzielle Entschädigung von Krankenhäusern regelt. "All diese Dinge machen es möglich, dass die Krankenhäuser aktiv werden, und dann ist die Widerspruchslösung die einzig richtige Begleitung", sagte Lilie.

Umstrittene Widerspruchslösung

Bundesgesundheitsminister Spahn und der SPD-Gesundheitspolitiker Lauterbach hatten am Montag ihren Entwurf für eine Widerspruchsregelung vorgestellt. Danach soll künftig prinzipiell jeder Organspender sein, der zu Lebzeiten nicht einen gegenteiligen Wunsch dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat.

Kritisch sieht Lilie den Gegenvorschlag einer Gruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock und den CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger. Sie schlagen vor, dass künftig alle Bürger bei der Ausstellung ihres Personalausweises zu ihrer Spendebereitschaft befragt werden. Demnach müssten städtische Beamte bei der Ausstellung eines Personalausweises über die Organspende aufklären, sagte der Jurist. "Das geht gar nicht." Noch schlimmer sei, dass die Entscheidung auf dem Personalausweis vermerkt würde. Wenn also ein 18-Jähriger Alkohol oder Zigaretten kaufe, könne der Verkäufer sofort sehen, ob er Organspender sei. "Da wird eine höchstpersönliche Erklärung öffentlich gemacht", kritisierte Lilie.

Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungsregelung, bei der die Spendebereitschaft vor allem über den Organspendeausweis dokumentiert oder bei den Hinterbliebenen erfragt wird.