Kreuz-Debatte: Kirchenrechtler Heinig zieht negative Bilanz

Dienstgebäudes der Regierung von Schwaben in Augsburg mit schlichtem Keuz im Eingangsbereich.
epd-bild/Annette Zoepf
Schlichtes Kreuz, große negative Wirkung. Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig zieht eine negative Bilanz aus der Debatte um das Behördenkreuz in Bayern.
Kreuz-Debatte: Kirchenrechtler Heinig zieht negative Bilanz
Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig zieht eine negative Bilanz aus der Debatte um das Behördenkreuz in Bayern.

"Was als starke identitätspolitische Geste geplant war, endete als unscharfer Ausdruck einer tiefgreifenden Verunsicherung", heißt es in einem Beitrag des Göttinger Professors für öffentliches Recht und Kirchenrecht für die "Zeit"-Beilage "Christ und Welt" (Donnerstag). Seit 1. Juni müssen Behörden in Bayern im Eingangsbereich "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns" gut sichtbar ein Kreuz anbringen. Die Regelung hatte unter anderem bei den Kirchen für Kritik gesorgt.

Professor Hans Michael Heinig
Das Plädoyer für das Kreuz in Behördenstellen könne als Ausdruck der Sorge gedeutet werden, dass die prägende geschichtliche Kraft des Christentums in der Gesellschaft durch Säkularisierungsprozesse sinke, so der Kirchenrechtler: "Ein Christentum, das sich seiner theologischen Identität und gesellschaftlichen Bedeutung gewiss ist, hätte über das bayerische Behördenkreuz auch gelassen schmunzeln können."

Für viele sei das Behördenkreuz zwar ein "religionspolitisches Ärgernis und ein integrationspolitischer Querschläger", evident verfassungswidrig sei es jedoch nicht, so Heinig weiter. Die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit schütze nicht vor der Konfrontation mit religiösen Symbolen. Das Kreuz in seiner theologischen Bedeutung zu relativieren und stattdessen seine kulturell-geschichtliche Relevanz zu betonen, mache den Kreuzerlass möglich. Auf diese Weise liege kein klarer Verstoß gegen staatliche Neutralitätspflichten vor, erklärte der Kirchenrechtler.