Dar as-Salam Moschee darf nicht als "salafistisch geltend" bezeichnet werden

Foto: dpa/Paul Zinken
"Moschee und Kulturzentrum" steht an der Fassade der Neuköllner Dar-as-Salam Moschee. Die Moschee steht im Focus des Berliner Verfassungsschutzes.
Dar as-Salam Moschee darf nicht als "salafistisch geltend" bezeichnet werden
Die Dar as-Salam Moschee in Berlin-Neukölln darf nach Auffassung des Berliner Landgerichts in Medienberichten nicht als "salafistisch geltend" bezeichnet werden. Entscheidend für die Zulässigkeit einer solchen Tatsachenbehauptung sei, dass dazu berufene Stellen wie etwa der Verfassungsschutz oder maßgebliche Experten überwiegend eine entsprechende Einschätzung vornehmen.

Einzelne Stimmen von Islamkennern seien nicht ausschlaggebend, begründete der Vorsitzende Richter Holger Thiel die Rechtsauffassung der Zivilkammer. Die Bezeichnung "salafistisch geltend" hatte der Evangelische Pressedienst (epd) im Oktober 2017 bei seiner Berichterstattung über einen "Thesenanschlag" an die Moschee durch den Freiburger Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi verwendet, mit dem dieser eine Reformdebatte unter Muslimen anstoßen wollte. Der Verein Neuköllner Begegnungsstätte als Träger der Moschee hatte gegen den Evangelischen Presseverband (EPV) für Bayern daraufhin eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Verband ist Träger des dortigen Landesdienstes, der innerhalb der föderalen Arbeitsgemeinschaft für den epd über die Initiative Ourghis berichtet hatte. Der Presseverband zog am Donnerstag seinen Antrag auf Aufhebung der Verfügung zurück.

"Heute wurde nur über die Frage entschieden, ob behauptet werden darf, dass die Dar-as-Salam-Moschee als salafistisch gilt", sagte EPV-Direktor Roland Gertz. Ob die Moschee eine Nähe zum Salafismus aufweist oder nicht, sei vom Gericht nicht erörtert worden. Die vom Presseverband zu dieser Frage vorgelegten wissenschaftlichen Einschätzungen und Zeugenaussagen hatte das Gericht wegen der konkret beanstandeten Formulierung "salafistisch geltend" nicht bewertet.

Die Berliner Dar as-Salam Moschee steht seit längerem im öffentlichen Fokus. Der aktuelle Berliner Verfassungsschutzbericht für 2016 erwähnt die Neuköllner Begegnungsstätte im Kapitel "Legalistischer Islamismus". Einerseits positioniere sie sich gegen jedwede Gewaltausübung im Namen des Islam und engagiere sich in der Integrations- und Präventionsarbeit. Andererseits unterhalte sie Verbindungen zur Muslimbruderschaft.

Die Moscheegemeinde wehrt sich derzeit juristisch gegen ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Imam Mohamed Taha Sabri, der bei Ourghis Thesenanschlag am 7. Oktober 2017 das Gespräch gesucht hatte, wurde 2015 vom Land Berlin für seine Integrationsarbeit ausgezeichnet. EPV-Direktor Gertz sagte, es müsse weiter darüber diskutiert werden, was genau Salafismus eigentlich ist: "Und wenn das passiert, ist der Prozessausgang für alle ein Gewinn."