Gericht weist Einsprüche gegen "Hoffnungshäuser" zurück

Drei bunte Häuser aus Bauklözen.
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Gericht weist Einsprüche gegen "Hoffnungshäuser" zurück
Zwei Eilanträge von Nachbarn gegen den Bau von "Hoffnungshäusern" der christlichen Hoffnungsträger Stiftung scheiterten am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart.

Die von der christlichen Hoffnungsträger Stiftung geplanten "Hoffnungshäuser" für Flüchtlinge und Menschen mit sozialen Problemen in Esslingen können gebaut werden. Zwei Eilanträge von Nachbarn gegen den Bau scheiterten vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Stiftung will zwei jeweils dreigeschossige Gebäude errichten, in denen Flüchtlinge in Anschlussunterbringung, Bewohner mit Wohnberechtigungsschein und Obdachlose zusammen leben. Insgesamt sollen dort bis zu 60 Menschen wohnen.

Da auf dem Gelände im Bebauungsplan aus den 1980er Jahren auch ein Kindergarten vorgesehen war, beeinträchtige die jetzt geplante Nutzung die Nachbarn nicht ungebührlich, entschied das Gericht. Bereits im November 2016 hatte es einen Eilantrag gegen ein weiteres "Hoffnungshaus" in einem Esslinger Stadtteil zurückgewiesen. Die Kläger können noch Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. (0443/21.02.2017)