Bundesverfassungsgericht entscheidet über NPD-Verbot

Bundesverfassungsgericht entscheidet über NPD-Verbot
Das Bundesverfassungsgericht will an diesem Dienstag sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren verkünden. Rund drei Jahre nachdem der Bundesrat einen entsprechenden Antrag eingereicht hat, kommt das Verfahren damit zum Ende. Wie die Richter in Karlsruhe entscheiden, erscheint völlig offen. Es ist der zweite Versuch, die rechtsextreme Partei, der verfassungsfeindliche Ziele unterstellt werden, verbieten zu lassen.

Ende 2012 entschieden die Bundesländer, einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot zu starten. Im Dezember 2013 reichten sie ihren Antrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Bundesregierung und Bundesrat, die ebenfalls ein entsprechendes Verfahren anstrengen können, schlossen sich dem Antrag diesmal nicht an.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fordert, den Kampf gegen Rechtsextremismus unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortzusetzen. Klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen, bleibe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sagte Maas der Tageszeitung "Die Welt" (Montag). "Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus wird uns das Bundesverfassungsgericht nicht abnehmen. Selbst wenn die NPD verboten würde, bedeutet das leider nicht, dass es in Deutschland keine Rechtsextremen gibt", betonte der Justizminister. Die Bundesregierung werde das Urteil des Karlsruher Gerichts "akzeptieren, wie immer es ausfällt".

2003 war ein erstes NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe wegen V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Partei gescheitert. Grundlage für ein Parteiverbot ist Artikel 21 (2) des Grundgesetzes. Demnach kann eine Partei verboten werden, wenn sie darauf abzielt, "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".