Pastoren der Nordkirche sollen weiterhin in der Gemeinde wohnen

Pastoren der Nordkirche sollen weiterhin in der Gemeinde wohnen
Gemeindepastoren der Nordkirche müssen auch künftig in Dienstwohnungen (Pastoraten) ihrer Gemeinde leben.

Dies hat die Landessynode (Kirchenparlament) während ihrer Tagung am Donnerstag in Lübeck-Travemünde bekräftigt. Allerdings soll es künftig einfacher sein, in besonderen Fällen in einer eigenen Wohnung leben zu dürfen.

Die Residenzpflicht ist je nach Region von unterschiedlicher Bedeutung. In strukturschwachen Regionen müssen Pastoren oftmals mehrere Kirchen betreuen und sich dann für ein Dorf als Wohnsitz entscheiden. In Großstädten ist die Residenzpflicht für das Gemeindeleben von eher untergeordneter Bedeutung. Zudem sind Pastoren und Pastorinnen in überregionalen Arbeitsbereichen sowie Teilzeitkräfte von der Residenzpflicht in der Regel befreit.



Das neue Kirchengesetz sieht auch vor, dass pensionierte Pastoren künftig Anspruch auf eine Vergütung haben, wenn sie vertretungsweise einen Gottesdienst halten. Dies war bislang in Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgesehen. In Hamburg und Schleswig-Holstein gab es bislang schon einen Anspruch, meist wurde das Geld jedoch gespendet.

Für einen Gottesdienst gibt es bislang 34,40 Euro. Für eine Taufe, Trauung oder Beerdigung sind es 17 Euro. Eine Konfirmandenstunde wird mit 23,90 Euro belohnt. Das neue Kirchengesetz wurde mit großer Mehrheit befürwortet. Die endgültige Entscheidung soll am Sonnabend fallen.