Erster juristischer Sieg für Opfer von Fabrikbrand in Pakistan

Erster juristischer Sieg für Opfer von Fabrikbrand in Pakistan
Vier Jahre nach dem Brand in einer pakistanischen Textilfabrik haben vier Opfer einen ersten juristischen Erfolg gegen den deutschen Kleidungsdiscounter KiK erzielt. Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch völlig offen.

Dortmund (epd). Das Landgericht Dortmund gewährt den pakistanischen Klägern Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren, wie die Kammer am Dienstag mitteilte. Die Opfer verklagen KiK auf Schadenersatz in Höhe von jeweils 30.000 Euro. Als Grund führen sie laut Gericht den Verlust von Angehörigen oder eigene Verletzungen in Zusammenhang mit dem Brand vom 11. September 2012 an. Dabei waren mehr als 250 Menschen ums Leben gekommen.

Das Gericht begründete die Prozesskostenhilfe damit, dass für die Frage, ob und in welchem Umfang den Klägern Schadenersatz zustehe, pakistanische Gesetze anzuwenden seien. Zur Klärung werde die Kammer ein eigenes Rechtsgutachten zum pakistanischen Recht einholen. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe habe jedoch "keinerlei Präjudiz" für das anschließende Hauptsacheverfahren, betonten die Richter.

Kläger sehen KiK in der Haftung

Die vier Kläger machten geltend, dass eine Haftung von KiK nach pakistanischem Recht gegeben sei, da der Discounter bei seinem Lieferanten in Karachi nicht oder nicht ausreichend auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards und brandschutzrechtlichen Vorgaben hingewirkt habe, hieß es. Dies sei versäumt worden, obwohl KiK seinen Geschäftsbeziehungen zum Lieferanten einen Verhaltenskodex über angemessene Arbeitsbedingungen zugrunde gelegt habe.

Der Textildiscounter vertritt laut Gericht dagegen die Ansicht, dass die Verhaltensregeln durch unabhängige Dritte kontrolliert worden seien. Zudem seien diese Regeln freiwillig und nicht erzwingbar, hieß es. Eine Rechtspflicht zur Überwachung des Fabrikbetreibers habe deshalb nicht bestanden.

Discounter hält Sorgfaltspflicht für gewahrt

KiK begrüßte in einer Stellungnahme das Verfahren, betonte jedoch zugleich, dass damit noch keine Vorentscheidung über den Erfolg der Klage getroffen sei. "Wir sehen der Prüfung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren weiterhin mit Zuversicht entgegen", sagte Ansgar Lohmann, Bereichsleiter Corporate Social Responsibility, am Unternehmenssitz im westfälischen Bönen. "Wir begrüßen es, wenn dieser hochkomplexe Vorgang einer grundlegenden juristischen Prüfung unterzogen wird."

Das Unternehmen weise jede Verantwortung für das Unglück zurück. Das Feuer in der Fabrik Ali Enterprises sei die Folge eines gezielten und heimtückischen Brandanschlages, wie ein pakistanisches Ermittlungsgutachten zweifelsfrei ergeben habe. Ursachen und Umstände des Feuers seien nicht auf mangelhafte Brandschutzmaßnahmen zurückzuführen, erklärte Lohmann: "Es liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass KiK eine unternehmerische Sorgfaltspflicht verletzt hätte."

KiK war einer der Hauptauftraggeber der ausgebrannten Ali Enterprises Factory in Karachi. Der Discounter zahlte direkt nach dem Unglück eine Soforthilfe an die Opfer und kündigte eine Beteiligung an freiwilligen Entschädigungszahlungen an. Man sei zuversichtlich, das Verfahren dazu bald erfolgreich abschließen zu können, sagte Lohmann.