Zahl der Kirchenasyle leicht gestiegen auf 303

Foto: epd-bild/Jochen Günther
Zahl der Kirchenasyle leicht gestiegen auf 303
Nach 266 Fällen im Mai und 284 Fällen im Juni bleibt die Zahl der Kirchenasyle in Deutschland weitgehend stabil: Aktuell wisse die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche von 303 Fällen. Im Vergleich zur Gesamtzahl der Flüchtlinge ist die Zahl jedoch niedrig.

Die Zahl der Kirchenasyle in Deutschland bleibt verglichen mit der Gesamtzahl von Flüchtlingen auf niedrigem Niveau weitgehend stabil. Wie die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche am Mittwoch in Berlin mitteilte, weiß sie aktuell von 303 Fällen mit 473 Personen, davon 110 Kinder. Bei der Statistik handelt es sich um keine systematische Erhebung, sondern um Rückmeldungen der Gemeinden, die Flüchtlinge in besonderen Härtefällen bei drohender Abschiebung aufnehmen.

Im Juni lag die Zahl der Kirchenasyle bei 284, im Mai bei 266. Beim überwiegenden Teil der aktuellen Kirchenasyle (246 von 303) handelte es sich um sogenannte Dublin-Fälle, wo eine Abschiebung in einen anderen EU-Staat droht, weil dieser eigentlich für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist.

Kirchenasyle hauptsächlich ehrenamtlich organisiert

Besonders diese Fälle hatten im vergangenen Jahr für Unmut bei Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gesorgt. Sie drohten damals, Kirchenasyle zu erschweren, indem sie die Überstellungsfrist für Dublin-Fälle von sechs auf 18 Monate heraufsetzen. Derzeit kann ein Flüchtling in einem Dublin-Fall nicht abgeschoben werden, wenn er bereits länger als ein halbes Jahr in Deutschland ist. Die hauptsächlich ehrenamtlich organisierten Kirchenasyle hätten mit einer Frist von 18 Monaten arge Probleme.

Im Februar 2015 einigten sich Bundesamt und Kirchen im Kompromiss auf ein neues Verfahren, das eine enge Kooperation vorsieht. Ende 2015 zogen beide Seiten ein positives Resümee. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft gab es aber zwischenzeitlich wieder Streit: Durch ein Wechsel der Zuständigkeit im Bundesamt ging demnach die Zahl der Fälle, in denen Flüchtlinge bleiben konnten, zurück. Härtefälle seien seltener anerkannt worden.

Im Raum stand demnach auch wieder die Drohung einer Heraufsetzung der Überstellungsfrist. Der Bundesarbeitsgemeinschaft zufolge ergab ein kürzliches Gespräch, dass diese Änderung in der Praxis wieder zurückgenommen wird. Ende des Jahres soll es aber ein weiteres Treffen über die Entwicklung geben.