Bericht: Bundesregierung zweifelt an Fortbestand des Betreuungsgelds

Bericht: Bundesregierung zweifelt an Fortbestand des Betreuungsgelds
Innerhalb der Bundesregierung gibt es einem Zeitungsbericht zufolge erhebliche Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Betreuungsgeld für rechtens erklärt.

Wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, beruht die Skepsis auf dem Verlauf der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Dort hatte das Gericht erkennen lassen, dass es die Zweifel des klageführenden Stadtstaates Hamburg an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes teilt. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird für Dienstag erwartet.

"Ich hoffe, dass Karlsruhe das Betreuungsgeld kippen wird", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Carola Reimann der Zeitung. Klar sei aber auch, das man in diesem Fall das Geld nicht einfach einsparen dürfe, sondern in den Ausbau der Betreuung stecken werde. Der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur sei sinnvoller als individuelle Leistungen, unterstrich die SPD-Politikerin.

Die CSU kritisierte die Haltung des Koalitionspartners. "Wir sollten den Eltern die Entscheidung überlassen, wie sie ihre Kinder betreuen wollen", sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt. Sie bezeichnete das Betreuungsgeld als "großen Erfolg". "Die große Nachfrage, insbesondere in NRW und Bayern, zeigt, dass es einen großen Bedarf gibt", erklärte sie.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag, ob das im August 2013 eingeführte Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Über 455.000 Eltern erhalten derzeit die auf Drängen der CSU eingeführte Familienleistung. Um die monatlich 150 Euro pro Kind zu bekommen, darf das Kind nicht in einer staatlich unterstützten Kindertagesstätte oder in Tagespflege betreut werden. Die Eltern können die staatliche Leistung vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats beanspruchen.